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Bieri Peter · Ständerat · 2002-09-16

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-16

Wortprotokoll

Ich danke Kollege Hess bestens für diesen Unterricht im Fach "Waldbau". Nun glaube ich doch, dass diese Argumentation allein noch nicht genügen kann, um diesem Antrag zuzustimmen.

Ich möchte das folgendermassen begründen: Die Ergänzung des Bundesbeschlusses um den Artikel 1b ist im Nationalrat durch Herrn Weyeneth eingebracht und gegen den Widerstand des Bundesrates mit 65 zu 61 Stimmen knapp angenommen worden. Der Zusatz will für die beiden sich im Bau befindenden und vom Nasak-Kredit begünstigten Stadien in Bern und Genf eine Bundessubvention von 6 Millionen sowie eine Defizitgarantie von 4 Millionen Franken gewähren. Damit sollen eine umweltverträgliche Holzschnitzel-Heizanlage und eine fassaden- und dachintegrierte Solarstromanlage gebaut werden.

Begründet wird dieser Antrag damit, dass mit diesen beiden Projekten den Worten zur CO2-Senkung, zur Förderung erneuerbarer Energien und zur besseren Nutzung des Holzes auch Taten folgen können. Solche Grossanlagen seien dafür geradezu prädestiniert. Zudem seien die Beträge im Budget des Bundesamtes für Energie eingestellt, und bei der Nasak-Vorlage werde den ökologischen Anliegen Rechnung getragen.

Wir liessen uns die Sachlage in der Kommission dann aber im Detail darlegen. Im Stadion Wankdorf sind alle Grundstrukturen bereits gegeben - Sie können sich das vor Ort ansehen -, sodass für eine Holzschnitzel-Heizanlage eine völlige Umkrempelung der bereits im Entstehen begriffenen Bauten nötig wäre. Die gleiche Argumentation gilt für Genf. Auch sind beim Bundesamt für Energie für die beiden Anlagen keine Kredite reserviert. Eine Finanzierung wäre nur möglich, wenn andere Projekte zurückgestellt würden. Die Realisierung würde einen Zusatzkredit auslösen.

Was die Solarstromanlage betrifft, so wird in Bern eine solche mit Unterstützung der Bernischen Kraftwerke BKW gebaut werden. Eine Bundeshilfe wäre zwar hilfreich, ist aber nicht zwingend nötig. In Genf wäre eine Solaranlage trotz fortgeschrittenem Baustadium möglich.

Nach eingehender Diskussion mit dem Direktor des Bundesamtes für Sport sind wir zu folgender Erkenntnis gelangt:

1. Die Finanzierung nach den Vorstellungen des Nationalrates und der Antragsteller ist nicht möglich. Sie müsste auf Kosten anderer wichtiger Projekte im Bereich umweltfreundlicher Energien erfolgen. Wenn der Bund sinnvolle Anlagen unterstützen will, dann hat er in seinem eigenen Bereich genug Möglichkeiten.

2. In den Stadien Bern und Genf kommen Holzenergieanlagen aus technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gründen nicht mehr infrage.

3. Für Solarstromanlagen stehen beim Bundesamt für Energie andere Mittel auf dem Gesuchsweg zur Verfügung.

4. Der Antrag ist unklar formuliert. Er ist, wie ein erfahrener Finanzpolitiker und Jurist in unserer Kommission gesagt hat, improvisiert und lässt jeglichen Spielraum für Interpretationen offen. Was die Defizitgarantie betrifft, ist er aus Sicht einer sorgfältigen Finanzpolitik sogar bedenklich, wird doch der Gesuchsteller geradezu eingeladen, ein Defizit zu provozieren.

5. Der Bundesbeschluss würde diesen Beitrag auslösen, auch wenn die Euro 2008 nicht in die Schweiz und nach Österreich vergeben würde. Damit blieben die Energieanlagen als einziges Relikt der Euro 2008 übrig. Letztlich ist der Antrag, wie es ein anderes Kommissionsmitglied beurteilte, sympathisch, aber in diesem Zusammenhang artfremd und "nicht sehr vernünftig".

Die WBK hat vor einigen Jahren mit viel Aufmerksamkeit die Nasak-Vorlage behandelt und auf die Berücksichtigung einer ökologischen Bauweise als Voraussetzung der Beiträge viel Wert gelegt. Die Verknüpfung mit dieser Vorlage scheint ihr indes wesensfremd zu sein.

Die Kommission empfiehlt Ihnen daher mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, Artikel 1 Absatz 1bis zu streichen und bei den folgenden, sich darauf berufenden Bestimmungen dem Bundesrat zuzustimmen.