Durrer Adalbert · Nationalrat · 2000-03-20
Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-20
Wortprotokoll
Wir konnten uns in der Kommission mit dem Antrag Leutenegger Hajo nicht befassen; aber er geht wie der Mehrheitsantrag vom Konsumentenschutzartikel, Artikel 97 der Bundesverfassung, aus, wonach die Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf von Strom über Herkunft und Qualität informiert werden sollen. Das ist insbesondere dort wichtig, wo für Elektrizität aus erneuerbaren Energien mehr als der Marktpreis bezahlt werden soll, wo also andere Konditionen gelten.
Der massgebende Unterschied liegt darin, dass der Antrag Leutenegger Hajo darauf abzielt, die strafrechtliche Sanktion gemäss Artikel 21 zu streichen. Er will die Möglichkeit eliminieren, dass Verstösse gegen die Konsumentenschutzbestimmungen strafrechtlich geahndet werden können. Das ist der materielle Unterschied, auf den ich noch einmal hinweisen möchte.
Zum Antrag der Minderheit Rechsteiner Rudolf zu Artikel 10ter: Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass dieser Antrag abzulehnen sei - nicht weil sie gegen marktwirtschaftliche Zertifizierungsmodelle wäre; aber sie ist der Auffassung, dass diese Modelle privatwirtschaftlich organisiert werden können. Der Antrag der Minderheit würde wieder zu einer Aufblähung der Verwaltung führen. Deshalb hat die Kommission auch mit grosser Mehrheit die vorhin schon erwähnte Kommissionsmotion formuliert; der Bundesrat hat seine Bereitschaft erklärt, diese entgegenzunehmen.
Es sind noch viele Fragen offen, die geklärt werden müssen; unseres Erachtens ist der Antrag der Minderheit Rechsteiner Rudolf abzulehnen und dafür die Kommissionsmotion zu überweisen.