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Rieder Beat · Ständerat · 2020-09-08

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-08

Wortprotokoll

Die Standesinitiative des Kantons Tessin "Erhöhung des Strafmasses für Straftaten im Zweiten Buch, Fünften Titel des Schweizerischen Strafgesetzbuches" wurde am 29. Januar 2019 eingereicht. Der Kanton Tessin fordert in dieser Standesinitiative, dass für die Straftaten im Fünften Titel des Schweizerischen Strafgesetzbuches, also für strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität, die Strafrahmen erhöht werden sollen. Insbesondere sei erstens die Festlegung einer Mindesthaftstrafe nicht unter einem Jahr zu prüfen; dies vor dem Hintergrund, dass für die meisten strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität nur eine Mindestgeldstrafe vorgesehen ist. Zweitens sei die Erhöhung der Strafen auf mindestens zehn Jahre zu prüfen. In ihrer Begründung nahm diese Standesinitiative auch andere Anliegen auf. Insbesondere verlangte die Standesinitiative eine Präventionskampagne zur Bekämpfung der Pädophilie auf Bundesebene.

Nach Anhörung der Tessiner Kantonsvertreter empfiehlt Ihnen die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, dieser Standesinitiative aus folgenden Gründen keine Folge zu geben:

Wie Ihnen bekannt ist, wurde im Rahmen der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen und der Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht eine Aufspaltung der Vorlage entschieden. Den ersten Teil dieser Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung haben Sie in der Sommersession dieses Jahres in der Bernexpo beraten; gegenwärtig wird diese Vorlage im Nationalrat weiterberaten. Der Ständerat hat auf Antrag unserer Kommission ebenso entschieden, die Delikte des Fünften Titels des Strafgesetzbuches aus dieser Vorlage herauszutrennen und in einer separaten Vorlage zu behandeln. Die Verwaltung ist gegenwärtig dabei, zuhanden der RK-S eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Die RK wurde von der Verwaltung über den Stand der Arbeiten informiert. Es wird so sein, dass diese Vorlage bereits an der nächsten Sitzung im Oktober 2020 erneut auf der Traktandenliste der RK-S ist. Wir werden uns über den Zwischenstand der Arbeiten informieren lassen. Aufgrund der Corona-Pandemie war die Verwaltung doch recht belastet, und es ist damit zu rechnen, dass eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage dann in der Januarsitzung unserer Kommission vorliegt und die Vernehmlassung eröffnet werden kann.

Sämtliche von der Standesinitiative des Kantons Tessin aufgeworfenen Anliegen werden in dieser zweiten Vorlage enthalten sein. Es wird zu prüfen sein, wie weit diese Anliegen der Standesinitiative aufgenommen werden können. Zumindest kann jetzt bereits festgehalten werden, dass ein Anliegen der Standesinitiative, die Festlegung einer Mindeststrafe von nicht unter einem Jahr für alle Delikte des Fünften Titels, völlig unsachgemäss wäre. Aber es sei klar festgehalten, dass die Standesinitiative bei der RK-S offene Türen einrennt und es aufgrund der in Bearbeitung stehenden Vorlage nicht opportun erscheint, dieser Standesinitiative Folge zu geben.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Der Rat wird sich frühestens im Frühjahr 2021 mit den Problematiken der Mindeststrafen im Sexualstrafbereich befassen können.