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Lauri Hans · Ständerat · 2002-09-17

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-17

Wortprotokoll

Ich möchte einen neuen Gedanken in Form einer Frage an den Kommissionspräsidenten einbringen. Wir stehen vor einer entscheidenden Frage. Die Antwort, das haben wir jetzt aus der Diskussion gehört, wird von unseren eigenen, individuellen Auffassungen und - meines Erachtens zu Recht - offenbar stark von den Auffassungen der Kantone beeinflusst. Dass wir die Meinungen der Kantone in dieser wichtigen Frage angemessen berücksichtigen, scheint mir zwingend; die Gründe sind uns bekannt. Wir legiferieren hier direkt in ihr Steuersystem hinein. Wir haben eine Informationsnotiz vom 9. September 2002 erhalten, ausgearbeitet von der Steuerverwaltung im Auftrag des Präsidenten, für die ich danken möchte; sie war sehr nützlich. Gemäss dieser Notiz standen die Kantone vor der Frage: Wollt ihr eine Variante mit einem Divisor von 1,5 oder mit einem Divisor von 1,7 mit diesen Haushaltabzügen? Nicht gestellt wurde die Frage: Wollt ihr eine Individualbesteuerung? In dieser Situation sprachen sich die Kantone offenbar entschieden für die Lösung des Nationalrates aus. Hätte man - das ist meine Hypothese - den Kantonen die Frage gestellt, ob sie eine Variante mit einem Divisor von 1,5 oder 1,7 und einem tieferen Haushaltabzug oder die Individualbesteuerung mittragen helfen wollten, so hätten sie sich wohl für die Variante eines Splittings mit einem Divisor von 1,5 oder 1,7 ausgesprochen und hätten die Individualbesteuerung verworfen. Ich würde jetzt einmal annehmen, dass das so herausgekommen wäre.

Nun sind wir in der Situation, dass das Splittingmodell mit einem Divisor von 1,9 und dem hohen Haushaltabzug von 11 000 Franken hier stark kritisiert wurde. Der Kommissionspräsident hat in Punkt 4 seiner Mängelliste die Frage gestellt, ob sich nicht sogar eine Verfassungswidrigkeit ergeben könnte. Er hat die Möglichkeit von Missbrauch angesichts des hohen Haushaltabzugs zur Diskussion gestellt bzw. gesagt, hier bestehe ein hohes Missbrauchspotenzial.

Nun - als Hypothese - könnte sich ja ergeben, dass in unserer Abstimmung, vor der wir jetzt stehen, am Schluss die Minderheit obsiegt. Wenn die Minderheit obsiegt, dann sollten wir - das wäre der neue Gedanke - meines Erachtens darüber nachdenken: Sollten wir dann eben nicht das Modell des Nationalrates mit einem Divisor von 1,9 nehmen, sondern das Modell mit einem Divisor von 1,7, wie es die Kommission offenbar fixfertig ausgearbeitet hat? Das wäre eine weitere Variante, wie man vorgehen könnte, sofern sich das Plenum gegen die Zwischenvariante mit dem Endziel einer relativ raschen Einführung der Individualbesteuerung aussprechen würde.

Ich bitte den Kommissionspräsidenten, zur Frage Stellung zu nehmen, wie man rein operativ mit diesem Gedanken umgehen würde, sofern die Abstimmung entsprechend ausfallen würde.

Meines Erachtens sollte es nicht völlig ausgeschlossen sein, da man ja alle Parameter des Modelles mit dem Divisor von 1,7 hat. Man könnte diese Parameter in eine neue Fahne einarbeiten, und wir könnten noch in dieser Session diese mittlere Variante eines Splittingmodells bearbeiten. Der Nationalrat könnte sich aller Voraussicht nach einem solchen mittleren Weg anschliessen, da ja kein grundsätzlicher Systemwechsel gegenüber seiner Variante vorliegen würde, sodass wir diese Vorlage trotzdem relativ rasch - mindestens in den Zeitabläufen, wie wir sie uns vorgenommen haben - zu Ende beraten könnten.

Ich wäre dankbar, wenn sich der Kommissionspräsident dazu äussern könnte, wie er das sieht. Je nachdem, wie er das sieht, und je nachdem, wie die Hauptabstimmung ausfallen wird, werde ich mir vorbehalten, unmittelbar nach dieser Abstimmung einen solchen Antrag einzubringen.