Maurer Ueli · Bundesrat · 2020-09-09
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-09
Wortprotokoll
Zuerst zum Minderheitsantrag, der das Bundesamt für Kultur betrifft: Hier geht es, wie im Eintretensvotum schon gesagt, um eine Verschiebung eines bereits bewilligten Kredits. Wir haben im Laufe der Entwicklungen festgestellt, dass wir die Kreditzuteilung in die verschiedenen Gefässe etwas vorschnell gemacht haben. Hier geht es also um eine Verschiebung.
Klar festzuhalten ist, dass nicht Kulturunternehmen vom Bund Geld erhalten. Vielmehr werden diese Beträge an die Kantone ausbezahlt, wobei die Kantone die Hälfte der Finanzierung zu übernehmen haben. Wir sind also genau auf dieser Stufe, auf der wir jetzt versuchen, lokal und regional zusammen mit den Kantonen festzustellen, was möglich ist und was wir allenfalls unterstützen würden.
Wir sind der Meinung, dass dieser Weg eigentlich der richtige ist. Der Teppich ist nämlich einmal gelegt, beispielsweise mit der Kurzarbeitsentschädigung usw. Es werden aber trotzdem und zum Glück wieder Veranstaltungen stattfinden. Es wird aber im Laufe des Winters verschiedene Veranstaltungen geben, die nicht stattfinden können oder die hohe Auflagen erfüllen müssen und bei denen man daher nicht die gesamte Anzahl Sitzplätze verkaufen kann, sodass Ertragsausfälle entstehen werden. Dieses Geld soll dazu dienen, dies abzufedern.
Diese 34 Millionen Franken sind ein Kredit, den wir umbuchen. Das Geld richten wir an die Kantone aus, dies unter der Voraussetzung, dass sie die Hälfte der Finanzierung übernehmen. Damit ist auch sichergestellt, dass die Gesuche vor Ort geprüft werden und mit allenfalls zu erlassenden Auflagen der Kantone bewilligt werden - die Kantone müssen ja solche Veranstaltungen bewilligen. Damit schaffen wir, glaube ich, hier die Voraussetzungen, dass Kultur weiterhin stattfinden kann, dass Auflagen, die kulturelle Veranstaltungen erfüllen müssen, Berücksichtigung finden und dass sich die Kantone an der Finanzierung beteiligen. Damit ist auch gewährleistet, dass Geld nicht einfach so fliesst. Vielmehr werden die Kantone und ihre Parlamente ein Auge darauf halten.
Ich bitte Sie also, dieser Kreditverschiebung zuzustimmen und diese 34 Millionen Franken nicht zu streichen.
Zu Skyguide: Beide Minderheitsanträge haben den Nachteil, dass sie die Governance nicht einhalten. Skyguide ist eine selbstständige Aktiengesellschaft mit einem Verwaltungsrat. Es ist eigentlich nicht Aufgabe des Parlamentes, hier operativ einzugreifen. Es heisst, die Löhne sollten gleich ausbezahlt werden. Das ist Sache des Verwaltungsrates. Zu entscheiden, was gekürzt werden soll, ist ebenfalls nicht unsere Sache. Das sind die Gründe, weshalb wir beide Anträge ablehnen. Ich erinnere Sie daran, dass Sie uns immer auffordern, die Governance, das heisst die Aufgabenteilung, einzuhalten. Beide Anträge missachten diese.
Zum Antrag der Minderheit II (Dandrès): Wenn die Öffentlichkeit 400 Millionen Franken an Steuergeldern bezahlt, ist sie schon berechtigt, sich auch mit Auflagen auseinanderzusetzen. Was der Verwaltungsrat von Skyguide, unabhängig von der heutigen Diskussion, bereits beschlossen hat, ist eine Kürzung des variablen Anteils der Löhne. Diese sollen diesbezüglich um 25 Prozent gekürzt werden. Das betrifft insbesondere das oberste Kader und die Kaderpositionen. Das führt in den nächsten Jahren, bis 2024, zu Minderausgaben von 36 Millionen Franken. Das wurde durch den Verwaltungsrat bereits beschlossen. Wenn Sie der Minderheit II folgen und einen bereits gefassten Beschluss anders auslegen, desavouieren Sie eigentlich den Verwaltungsrat. Das geht nicht.
Im Laufe des nächsten Jahres geht es darum, mit den Gewerkschaften Anstellungsbedingungen und das Pensionsalter zu diskutieren - das muss selbstverständlich berücksichtigt werden. Auch für sie wird es schwierig, in der Öffentlichkeit zu erklären, weshalb wir über eine AHV-Vorlage mit einem Pensionsalter von 65 Jahren für beide Geschlechter diskutieren und die Angehörigen einer Berufsgattung mit 56 Jahren in die Pension schicken. Das widerspricht sich. Man wird auch innerhalb von Skyguide vernünftige Arbeiten für Arbeitnehmer über 56 Jahre finden, die nicht mehr am Bildschirm arbeiten können. Es ist eigentlich längst fällig. Die Erhöhung des Rentenalters haben wir schon in der Eignerstrategie vor einem Jahr vorgesehen.
Der Minderheitsantrag II geht in eine falsche Richtung, für die die Öffentlichkeit kein Verständnis hat. Ich glaube auch nicht, dass wir dazu stehen können, solche Privilegien noch weiter zu fördern. Ich bitte Sie also, diesen Antrag abzulehnen.
Mit dem Antrag der Minderheit I (Guggisberg) geht der Bundesrat in der Grundstossrichtung einig. Aber auch hier widerspricht die Forderung, eine verbindliche Vereinbarung zu erzielen, der Governance, die wir sonst einhalten.
Wir fordern von Skyguide bzw. vom Verwaltungsrat, dass erstens über die nächsten fünf Jahre Kosteneinsparungen von 90 Millionen Franken vorgenommen werden. Beim variablen Anteil ist bereits eine Einsparung von 36 Millionen Franken erfolgt. Es gibt weitere Sparmöglichkeiten. Die zweite Forderung ist, dass Skyguide das Rentenalter auf 60 Jahre erhöht und dass die Mittel, die der Bund jetzt spricht, ausschliesslich für hoheitliche Aufgaben verwendet werden dürfen. Die Forderungen, die der Bundesrat Skyguide bereits mitgeteilt hat, entsprechen damit weitgehend dem Antrag, der aus der SVP-Fraktion gestellt wurde. Der Antrag berücksichtigt, so wie er formuliert ist, die Governance nicht, die Sie jeweils von uns fordern. In der Stossrichtung sind wir uns dort aber einig. Der Bundesrat hat das Genannte sowohl in der Eignerstrategie wie in diesen Gesprächen jetzt bereits so gefordert.
Vielleicht noch als Ergänzung: Wir sind mit dem Verwaltungsrat von Skyguide regelmässig in Kontakt, wir besprechen das. Forderungen kommen also nicht aus heiterem Himmel, sondern werden im Laufe dieser Eignergespräche mehrmals pro Jahr besprochen.
Ich bitte Sie, beide Minderheitsanträge in Zusammenhang mit Skyguide abzulehnen.