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preparatory:AB 266352

Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2020-09-09

Wortprotokoll

Uns alle haben in den letzten Wochen und Tagen sehr viele Zuschriften erreicht. Die Absenderinnen und Absender äusserten sich kritisch zum Vorgehen von Bundesrat und Parlament in der Pandemiebekämpfung. Viele Menschen machen sich Sorgen um unsere Demokratie und wünschen sich explizit, dass wir uns für Lockerungen und eine Rückkehr in die Normalität einsetzen. Es ist wichtig, auch diese Stimmen zu hören.

Die Grünen unterstützen ein besonnenes Vorgehen, das sich an unserer konkreten Betroffenheit als Schweiz und an unseren direkt-demokratischen Prozessen mit und für die Bürgerinnen und Bürger ausrichtet. Im Vergleich zu den meisten anderen Ländern setzen wir bewusst auf weniger Einschränkungen und zu Recht auf die Selbstverantwortung und damit auch auf die Gemeinschaftsverantwortung der Bevölkerung. Das hat nach Ansicht der Grünen bis jetzt gut geklappt. Wir können froh und dankbar sein, in einem Land zu leben, das genügend Geld und vor allem eine hochstehende, gute Gesundheitsversorgung hat, um dieser Pandemie zu begegnen. Wir können froh sein, dass wir auf die zahlreichen Grenzgängerinnen und Grenzgänger zählen durften, die - trotz der Nöte in ihren eigenen Ländern - die Menschen in Schweizer Spitälern pflegten. Wir können auch froh und stolz darüber sein, dass wir miteinander über die ergriffenen Massnahmen diskutieren und streiten können.

Warum ist das Covid-19-Gesetz so wichtig? Das Gesetz erlaubt es dem Parlament, die wirtschaftlichen Folgen des Teil-Lockdowns für Unternehmen und Bevölkerung abzufedern, Schäden zu begrenzen und den Bundesrat selbst und sein Vorgehen in der Pandemiebekämpfung zu kontrollieren. Das Parlament nimmt mit dem Covid-19-Gesetz das Heft wieder in die Hand, wie dies von vielen Kritikerinnen und Kritikern gewünscht wird. Wir sind bereit, die Verantwortung wieder zu übernehmen, und geben dem Bundesrat den gesetzlichen Rahmen, zu handeln, damit er das Notrecht nicht mehr anwenden muss. Es ist also ein normaler demokratischer Prozess; die demokratische Kontrolle durch das von der Bevölkerung gewählte Parlament ist wieder gewährleistet. Wichtig ist, dass die gesetzlichen Massnahmen befristet sind und nur bis Ende 2021 gelten. Zudem untersteht das Gesetz, wie jedes andere Gesetz auch, dem fakultativen Referendum. Die Grünen setzen sich dafür ein, dass dies so bleibt.

Mit den Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat gibt es eine entsprechende parlamentarische Untersuchungsinstanz, die mit der Inspektion der Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Krise beauftragt ist und diese mit ihren Subkommissionen vornimmt.

Das neue Gesetz schafft keinen Impfzwang - das Thema Impfen wird nirgendwo erwähnt. Das hat die Kommissionssprecherin bereits erwähnt. Trotzdem besteht eine grosse Angst bei vielen Kritikerinnen und Kritikern des Gesetzes. Die gesetzliche Grundlage für den Umgang mit der Pandemie ist das existierende Epidemiengesetz, das 2013 vom Volk abgesegnet worden ist. Wichtig ist zudem, dass der Bundesrat in der jetzt geltenden besonderen Lage keine Kompetenz hat, Impfungen für die ganze Bevölkerung für obligatorisch zu erklären.

Die Pandemie löst Unsicherheiten aus, denen wir mit Besonnenheit begegnen sollten. Wir wissen immer noch sehr wenig über das Virus. Weltweit arbeiten die Forschenden mit Hochdruck. Wir wissen aber, dass die Betreuungsintensität für die schweren Fälle im Spital personell wie technisch sehr hoch ist und dass wir daher mit unseren Kapazitäten haushalten mussten, als die Fallzahlen sehr rasch anstiegen. Das Ziel der Grünen ist es, im Einklang mit unserer Bundesverfassung die schwächsten Gruppen der Gesellschaft zu schützen.

Die grüne Fraktion beantragt Ihnen Eintreten auf den Gesetzentwurf und die Ablehnung des Rückweisungsantrags.