Rösti Albert · Nationalrat · 2020-09-09
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-09
Wortprotokoll
Ich spreche hier zu Block 1 für die SVP-Fraktion und möchte namens der Fraktion noch einmal, da ja hier die Grundsätze festgelegt werden, die dem Bundesrat entsprechende Befugnisse zuteilen, den wichtigen Grundsatz festhalten: Wir dürfen keinen Gegensatz zwischen den nötigen Massnahmen für den Schutz der Gesundheit und jenen für den Schutz vor wirtschaftlichen Verlusten machen. Denn dieser Gegensatz existiert so nicht - nur eine florierende Wirtschaft garantiert uns langfristig auch eine ausreichend gesunde Gesellschaft. Ich möchte lieber nicht wissen, wie viele Existenzängste heute aufgrund teils nach wie vor sehr stark vorhandener wirtschaftlicher Einschränkungen bestehen.
In diesem Lichte sind auch diese Artikel teils anzupassen. Dies betrifft insbesondere den Einzelantrag Nidegger, der fordert, dass die Bekämpfung der Pandemie der Übersterblichkeit Rechnung trägt. Wenn wir eine Übersterblichkeit haben, ist es richtig, Massnahmen zu treffen. Heute stellen wir aber keine solche fest. Heute haben wir zwar täglich Hunderte von Infektionen, glücklicherweise sind die Spitalkapazitäten aber nicht ausgelastet. Deshalb ist, was wirtschaftliche Restriktionen anbelangt, höchste oder absolute Zurückhaltung zu wahren. Ich bitte Sie, diesem Grundsatz mit diesem Einzelantrag Rechnung zu tragen.
Wichtig ist uns in Artikel 1, dass dort Eingang gefunden hat, dass die Kantone und die Dachverbände der Sozialpartner berücksichtigt werden müssen und dass das Parlament informiert wird. Ich ersuche Sie diesbezüglich - das ist für unsere Fraktion ganz wichtig - um eine Stärkung des Einflusses des Parlamentes, indem Sie den zwei Einzelanträgen Rutz Gregor zustimmen, wonach die Konsultation der zuständigen Kommissionen bei Verordnungsänderungen verlangt wird und, sollten diese Verordnungsänderungen sehr dringlich sein, mindestens die Kommissionspräsidien informiert werden müssen.
Ich bitte Sie gleichzeitig, auch der Minderheit Glarner zu Artikel 1 Absatz 2 zuzustimmen. Hier geht es letztlich um die Subsidiarität - ein Grundwert in unserem Land. Massnahmen sollen nur dann getroffen werden, wenn die Möglichkeiten der Kantone und der Privaten ausgeschöpft sind. Wir sind hier sicher auf einem guten Weg mit der differenzierten Ausrichtung der Massnahmen, bei welcher die Verantwortung bei den Kantonen liegt; dies soll so weit wie möglich und so lange wie möglich so bleiben.
Ich bitte Sie, die Minderheit Prelicz-Huber abzulehnen, die auch einen Einbezug der Gemeinde- und Städteverbände fordert. Hier scheint uns der Weg etwas zu weit zu gehen, das ist dann doch etwas zu kleinräumig für diese Pandemie und trägt wohl dann auch der notwendigen Geschwindigkeit der zu treffenden Massnahmen zu wenig Rechnung.
Ich bitte Sie, auch bei Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e der Mehrheit der Kommission zu folgen. Die Lagerung von Gesundheitsmaterial braucht ja nicht zwingend durch den Bund zu erfolgen. Die mit Schimmel belegten Masken haben gezeigt, dass es beim Bund nicht unbedingt am besten ist. Hier können durchaus auch Kantone oder auch Gemeinden einbezogen werden.
Im ganzen Gesetz unterstützen wir generell die Kann-Formulierung. Es gibt viele Minderheitsanträge, die absolute Formulierungen wollen; so lehnen wir auch den Antrag der Minderheit Weichelt-Picard zu Artikel 2 Absatz 5 ab, der eine Muss-Formulierung für die Finanzierung des Materials verlangt. Wir sind der Auffassung, dass es in dieser Krise nötig ist, dass der Bundesrat einen gewissen Spielraum hat und jeweils adäquat, rasch handeln kann. Wir haben ja hier auch die Möglichkeit, Motionen einzureichen, oder wir können durch die Konsultation der Kommissionen jeweils auch sagen, was wir vom Bundesrat erwarten. Mit den Kann-Formulierungen wird dem Rechnung getragen.
Ich bitte Sie, bei Artikel 3 der Minderheit I (Aeschi Thomas) zu folgen. Wo Lohnzahlungen erfolgen können, braucht es unserer Ansicht nach keine zusätzliche Rückerstattung.
Ich komme zum Schluss: Betreffend Gewichtung von Asylverfahren und Gesundheit der Schweizer Bevölkerung ist der Gesundheit unserer Leute höheres Gewicht beizumessen. Deshalb bitte ich Sie, in Artikel 4 Buchstabe a der Mehrheit zu folgen. Was Ausreisen oder das Erlöschen von Asyl anbelangt, braucht es für die Gesundheit keine Fristerstreckung, deshalb ist die Minderheit Crottaz zu Buchstabe b Ziffern 4 bis 6 abzulehnen.