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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2020-09-09

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-09-09

Wortprotokoll

Ich vertrete drei Minderheiten. Bei der ersten geht es um Artikel 10 Absatz 4. Es geht hier eigentlich, meine ich, um eine Selbstverständlichkeit: dass man möglichst niederschwellig einen Antrag stellen können soll, wenn man einen Erwerbsausfall zu beklagen hat. Das soll möglich sein, aber dann mit vergleichbaren Kriterien, gerade in der Krise.

Es ist für die Bürger und Bürgerinnen schwer verständlich und schafft nicht wirklich Vertrauen, wenn es in jedem Kanton oder sogar in jeder Gemeinde anders ist, wer warum und in welcher Höhe Unterstützungsleistungen kriegt, und wenn unklar ist, wie die Gelder offengelegt werden müssen. Da braucht es eine Absprache, da braucht es gemeinsame Kriterien. Es braucht selbstverständlich eine Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Sozialpartnern und Gemeinden, wie wir das jetzt ja entschieden haben, damit für alle klar ist, wie die Kriterien für einen Bezug sind. Ich bitte Sie, diese Minderheit zu unterstützen, die identisch mit dem Antrag der SPK ist.

Der zweite Antrag betrifft Artikel 11 Buchstaben abis und ater. Wir haben gerade in der Krise festgestellt, dass wir nicht nur von zwei Kategorien Arbeitenden sprechen können, einerseits von den Angestellten mit einem fixen Lohn und einem unbefristeten Vertrag und andererseits von den Selbstständigen. Nein, wir haben sehr viele Zwischenformen, Leute mit verschiedenen Arbeitgebern, mit Kleinstpensen an verschiedenen Orten, mit Projektaufträgen, mit Gagen, aber immer ohne Fixanstellung. Gerade sie sind teilweise massiv vom Ausfall betroffen. Gerade im Kulturbereich hat sich das sehr stark gezeigt. Aber auch bei Lehrpersonen, bei Dolmetschern und Dolmetscherinnen und in der Wissenschaft ist das aufgebrochen. Es geht teilweise um die Sicherung der nackten Existenz. Wir bitten Sie deshalb, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Über Buchstabe ater haben wir schon am Montag diskutiert. Ich hoffe, dieser Antrag findet heute eine klare Mehrheit. Es geht hier um die Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, es geht quasi um das Überleben der KMU. Wir bitten Sie, hier diesem Minderheitsantrag zuzustimmen, damit auch arbeitgeberähnliche Personen Entschädigungen beziehen können.

Noch zum letzten Antrag: Hier geht es um eine Änderung im OR, und zwar in Artikel 335i. Eigentlich diskutieren wir heute über Massnahmen, die verhindern sollen, dass es zu Entlassungen kommt. Wenn das dann doch passiert - und Sie wissen es bestens, dass es leider schon sehr oft passiert ist; wir haben mittlerweile wegen Corona deutlich über 20[NB]000 Arbeitslose mehr -, sollen wir den Menschen wenigstens helfen, indem die Entlassungen sozial abgefedert werden, speziell wenn es sich um Massenentlassungen handelt. Im OR ist die Verhandlungspflicht bereits festgehalten, das heisst unter anderem die Pflicht, ab mindestens 250 Arbeitnehmenden und wenn innerhalb von 30 Tagen 30 Entlassungen ausgesprochen werden, einen Sozialplan zu erstellen.

Nun hat sich aber in der Krise gezeigt, dass verschiedene Arbeitgebende sehr zuungunsten der Arbeitnehmenden ein nicht sehr schönes Spiel spielen. Wenn beispielsweise eine Firma drei Filialen hat, eine im Tessin, eine in der Romandie und eine in der Deutschschweiz, und wenn sie im Tessin 29, in der Romandie 29 und in der Deutschschweiz 29 Personen entlässt, haben wir eine Massenentlassung. Aber dennoch sind es eben etwas zu wenige Menschen, sodass kein Sozialplan ausgearbeitet werden muss. Dazu gehört auch, dass bei Weiterbildungen, Umschulungen oder bei einem Outplacement Unterstützungen geleistet werden. Deshalb ist es so zentral, hier im Covid-19-Gesetz darüber zu sprechen: einerseits weil Menschen, wenn sie entlassen werden, eine Chance haben müssen, wieder einsteigen zu können; andererseits weil jetzt leider die sogenannte erste Welle der Entlassungen, auch aufgrund von Konkursen, beginnt.

Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.