AB 266538
Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-09-09
Wortprotokoll
Zu den Themen in Block 3, den rezessionsdämpfenden Massnahmen: Artikel 10 ist ein gutes Beispiel dafür, wie genial unser System der demokratischen Machtverteilung ist. Seit Beginn der Krise wehrt sich das [PAGE 1341] Parlament dagegen, dass rezessionsdämpfende Massnahmen nur für ein paar ausgewählte Mainstream-Branchen mit guten Kontakten zur Bundesverwaltung nutzbar sind. Seit Beginn der Krise wehrt sich das Parlament dagegen, dass die Instrumente zur Rezessionsdämpfung nur auf die, wie es ein Verwaltungskader ausdrückte, "normalen" Arbeits- und Geschäftsmodelle angewendet werden können. Hier braucht die Regierung den Realitätscheck aus dem Parlament.
Die Achtzigerjahre sind vorbei. Auch die Neunzigerjahre liegen schon dreissig Jahre zurück. Die Schweiz ist heute, jetzt, in der Gegenwart divers und kreativ, agil und innovativ, beweglich und zukunftsgerichtet. Dies trifft nicht nur, aber insbesondere auch für unseren grossen Motor, die KMU und die Selbstständigen, zu. Diese können ihre besonderen Qualitäten bezüglich Resilienz und Anpassungsfähigkeit dann nutzen, wenn sie die Möglichkeit haben, den Transformationsprozess zu vollziehen und ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Wir wollen doch jetzt nicht einfach all diese Wertschöpfungsquellen der Rezession zum Frass vorwerfen, nur weil das aktuelle System nicht genug agil aufgestellt ist.
An dieser Problematik kranken wir bei den Sozial- und Vorsorgewerken schon seit Jahrzehnten. Jetzt hätte die Regierung die Möglichkeit, für diese grundlegenden systemischen Probleme auch einmal neue Logiken, neue Systematiken auszuprobieren und zu testen, bevor wir dann wieder regulär legiferieren. Nutzen wir doch diese Chance. Wir wissen, dass Vorsorge- und Sozialversicherungen in der aktuellen Form so gar nicht mehr funktionieren, gerade auch, weil sie sich den veränderten Erwerbstätigkeitsprofilen und Geschäftsmodellen nicht angepasst haben. Nun ist die aktuelle Situation eine Chance, sich auf Lebensentwürfe der Gegenwart einzustellen und verschiedene Bauweisen für das künftige System zu testen.
Wenn wir wollen, dass es mit den sehr pragmatischen und intelligenten Instrumenten, welche das SECO entworfen hat, tatsächlich gelingt, die Rezession zu vermeiden, dann müssen diese Instrumente auch für Selbstständige, für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und für die von den Covid-19-Massnahmen massgeblich eingeschränkten KMU anwendbar sein. Ich bin sehr froh, dass wir mit dem Antrag Mettler/Meyer Mattea/Rösti zusammen mit den anderen Fraktionen einen Weg gefunden haben, dieses für die Grünliberalen seit Beginn der Krise zentrale Anliegen in einer moderaten Kompromisslösung ins Gesetz einzubringen. Nur so können die rezessionsdämpfenden Massnahmen des Bundes auch ihre Wirkung entfalten.
Folgen Sie dieser Erweiterung auf die Selbstständigerwerbenden und die in ihrer Arbeit massgeblich Eingeschränkten nicht, dann ist das Geld des Bundes zum Fenster hinausgeworfen. Folgen Sie in Absatz 1bis also dem Einzelantrag Mettler/Meyer Mattea/Rösti, und ergänzen Sie Absatz 3 mit dem Zusatz aus unserem Einzelantrag Grossen Jürg. Dieser verlangt, dass das Ausmass der Betroffenheit von den Covid-19-Massnahmen von den Antragstellenden in Selbstdeklaration offengelegt wird. Offensichtlich ist das eben gerade nicht selbstverständlich, wie die FDP-Liberale Fraktion meint.
Sie haben in Block 2 den Einzelantrag Paganini angenommen, der ein ähnliches Anliegen hat wie das Konzept Mettler/Meyer Mattea/Rösti - nur ist er einfach auf ein paar spezifische Branchen ausgerichtet, die gut lobbyiert haben. Das Ziel des Konzepts ist eine subjektbasierte, bedarfsgerechte Unterstützung, nachdem der unmittelbare Bedarf geklärt ist. Legiferieren Sie sauber und folgen Sie auch in diesem Block diesem Einzelantrag. Während mit dem Einzelantrag Paganini einzelne Branchen bedient werden, können Sie hier zeigen, dass Sie nicht nur für die Lobbyisten politisieren.
Der Einzelantrag Grossen Jürg in Artikel 10 Absatz 3 ist deshalb nötig, weil es in der ersten Phase der Umsetzung Probleme gab. Die Formulare zur Anmeldung zum Erwerbsersatz sahen keine Möglichkeit vor, auf nicht benötigte Leistungen zu verzichten. Wir können die Selbstverantwortung der Schweizer Unternehmen und Selbstständigerwerbenden abrufen, aber wir müssen ihnen die Möglichkeit geben, dies in den Formularen selbst zu deklarieren, den Umfang des Bedarfs zu benennen und auch verzichten zu können, wenn die Unterstützung nicht nötig ist. Es gibt Handlungsbedarf bei den umsetzenden Ausgleichskassen, damit die Instrumente nach der Bedarfslogik funktionieren können.
Die grosse Mehrheit der selbstständigen Unternehmen hat den Willen, auch eine Krise eigenständig zu meistern und nur absolut nötige Hilfe einzufordern, um temporäre Einbussen zu überstehen. Diese grundsätzlich positive Haltung hat es uns in der Schweiz ermöglicht, die Unterstützungsmassnahmen in einem ersten Schritt rasch, pragmatisch und unbürokratisch umzusetzen - und das bleibt auch jetzt der Schlüssel zur Vermeidung der drohenden massiven Rezession.
Eine letzte Bemerkung: Selbstverständlich trifft dies auch auf die familienergänzende Kinderbetreuung zu. Es ist unbestritten, dass die familienergänzende Kinderbetreuung zur Erhöhung der Erwerbstätigkeit führt und die Beschäftigung von Eltern volkswirtschaftlich wünschbar ist.