AB 266615
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-10
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat die Positionen sehr ausführlich erläutert. Ich beschränke mich auf einige aus unserer Sicht wichtige Punkte.
Wie gesagt, es ist ein Nachtragskredit IIb, den wir Ihnen unterbreiten, also eine ausserordentliche Serie von Krediten im Umfang von 770 Millionen Franken sowie dreizehn Nachtragskrediten. Von diesen 770 Millionen Franken sind 476 Millionen Franken zusätzliche Ausgaben, die wir Ihnen unterbreiten, und 324 Millionen Franken sind eigentlich bereits bewilligte Kredite, die wir in andere Positionen verschieben. Im Zusammenhang mit Covid-19 werden Sie damit zum Budget insgesamt etwas über 31 Milliarden Franken Nachtragskredite bewilligen. Von diesen gut 31 Milliarden Franken - davon gehen wir aufgrund der Hochrechnung von Mitte Jahr aus - brauchen etwa 18 Milliarden Franken, also deutlich weniger, als wir Ihnen unterbreitet haben. Zurückzuführen ist das insbesondere auf die Kurzarbeit, die nicht so hoch ausfällt, wie wir das damals berechnet haben, sowie auf Kurzarbeitsentschädigungen für Selbstständigerwerbende. Diese Positionen werden deutlich tiefer sein, als wir noch im April/Mai geglaubt haben.
Wenn es bei diesen rund 18 Milliarden Franken zusätzliches Defizit bleibt, werden wir das auf dem Amortisationskonto verbuchen; dort ist im Moment ein Überschuss von 3,4 Milliarden Franken verbucht, sodass wir davon ausgehen, dass rund 15 Milliarden Franken zusätzliche ausserordentliche Schulden anfallen, die aus Sicht des Bundesrates dann zu tilgen sind. Wie der Bundesrat schon in Aussicht gestellt hat, wird er Ihnen dann im vierten Quartal einen Vorschlag dazu unterbreiten, sobald diese Zahlen noch weiter plausibilisiert werden können.
Das zur ausserordentlichen Rechnung und zu diesen Nachtragskrediten.
In der ordentlichen Rechnung erwarten wir für dieses Jahr ein Defizit von etwas über 3 Milliarden Franken. Sie erinnern sich: Wir haben Ihnen einen Überschuss von 300 Millionen Franken vorgeschlagen. Diese Verschlechterung ergibt sich, so wie wir das heute beurteilen, insbesondere durch verzögerte Zahlungen. Weil wir auf die Verrechnung von Verzugszinsen verzichten, zeichnet sich ab, dass wir sowohl bei der direkten Bundessteuer wie auch bei der Mehrwertsteuer Verzögerungen haben. Weil wir gemäss Finanzhaushaltgesetz nicht die Forderungen verbuchen, sondern die Zahlungen, gehen wir davon aus, dass etwa 3 Milliarden Franken, die eigentlich dieses Jahr fällig werden, nächstes Jahr verbucht werden. Das führt zu diesem Defizit.
Wir haben auch deutliche Mindereinnahmen. Insbesondere bei der Mehrwertsteuer gehen wir dieses Jahr von einer knappen Milliarde weniger aus. Dann gibt es auch Positionen, die nicht direkt in der Rechnung erscheinen, weil sie direkt in die Fonds eingespiesen werden. Da haben wir tiefere Erträge. Im Moment ist es die Mineralölsteuer, bei der sich die Mobilität auswirkt, die nicht so stark war. Dort werden es rund 500 Millionen Franken weniger sein. Bei der Automobilimportsteuer sind es etwas über 100 Millionen Franken, bei der Autobahnvignette 40 Millionen Franken und bei der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe 60 Millionen Franken [PAGE 729] weniger. Das kompensiert sich vielleicht noch, aber auch in diesen Positionen schlagen sich die Folgen der Krise nieder. Das wird dann auch tiefere Einlagen in die Fonds zur Folge haben. Dort entstehen aber keine Probleme, weil sie gut gespiesen sind und weil weniger Projekte ausführungsreif sind, als Kredite zur Verfügung stehen. Man könnte damit sagen, dass die Folgen der Corona-Krise mit zusätzlichen Schulden für den Bundeshaushalt zwar einschneidend sind, sie aber verkraftbar sein dürften, allerdings erst in den nächsten Jahren.
Vielleicht ein ganz kurzer Ausblick auf das nächste Budgetjahr: Wir schlagen Ihnen im Moment ein Budget mit einem Defizit von einer guten Milliarde Franken vor. Dazu werden noch Nachmeldungen von einer guten Milliarde Franken kommen, sodass das Budget für das nächste Jahr dann insgesamt ein Defizit von gut 2 Milliarden Franken ausweisen wird. Das ist besser als die Wirtschaftsleistung im nächsten Jahr, weil die 3 Milliarden Franken, bei denen wir davon ausgehen, dass sie dieses Jahr wegen der Verzugszinsen nicht bezahlt werden, nächstes Jahr folgen müssen. Also ist dieses Jahr das Ergebnis rund 3 Milliarden Franken schlechter als die Wirtschaftsleistung, was sich dann nächstes Jahr auswirkt. Nächstes Jahr ist besser als die Wirtschaftsleistung, und dadurch ergibt sich eine gewisse Glättung.
Wir gehen davon aus, dass wir nicht vor 2024 wieder auf dem Stand von vor Corona sein werden. Wir werden die Finanzpläne also auch in den Folgejahren anpassen müssen mit Defiziten, die aber immer im Rahmen der Schuldenbremse liegen werden. Damit können wir sagen, dass wir diese Schulden ohne Steuererhöhungen tilgen können. Sollten Sparprogramme notwendig sein, müssten diese nicht im nächsten oder im übernächsten Jahr in Kraft gesetzt werden, wenn die Wirtschaft wieder den Aufschwung braucht. Das ist aber alles mit Unsicherheiten behaftet. Mit Wirtschaftsprognosen, die im Monatsrhythmus ändern, werden wir unsere Rechnungen laufend anpassen müssen. Wichtig ist aus unserer Sicht insbesondere eine hohe Finanzdisziplin. Es macht mir etwas Sorge, wie leichtfertig oder besser wie leicht man in der Corona-Krise Geld verteilt. All das sind noch nicht bezahlte Steuern; es wird uns wieder einholen. Wir müssen uns immer bewusst sein, dass wir so rasch und kraftvoll reagieren konnten, weil wir einen geordneten Finanzhaushalt hatten. Wir haben diesen geordneten Finanzhaushalt wiederherzustellen, damit die Schweiz handlungsfähig ist. Wir wissen nicht, welche Krise als Nächstes kommen wird, aber dass eine kommt, wissen wir, davon können wir eigentlich ausgehen. Stabilität und hohe Finanzdisziplin sind also angezeigt.
Ich komme noch kurz zu den Nachtragskrediten im Einzelnen: Wir schlagen Ihnen 288,5 Millionen Franken für die Übernahme der Covid-19-Tests vor. Wir haben uns mit den Kantonen fast schon geeinigt, dass der Bund diese Tests vollständig übernimmt und dafür keine Ertragsausfälle der Spitäler; das soll Sache der Kantone sein. Damit sind noch nicht ganz alle zufrieden, wie ich gehört habe, aber das ist die Haltung des Bundesrates. Damit ist sichergestellt, dass diese Tests sofort erfolgen können, ohne Diskussionen über Zahlungen. Wir wollen möglichst viele Leute testen.
Im Budget des nächsten Jahres erhalten Sie dann noch einmal den gleichen Betrag. Damit ist sichergestellt, dass Tests erfolgen können und keine Diskussionen über Zahlungen entstehen; das geht zulasten des Bundes. Das sind diese 288,5 Millionen, die wir Ihnen hier beantragen.
Es geht dann um eine Einlage in den Bahninfrastrukturfonds, 221 Millionen Franken für Ausfälle im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Diese ist eigentlich unbestritten und entspricht auch Forderungen aus dem Parlament.
Dann geht es um die Rekapitalisierung von Skyguide, Herr Hegglin hat darauf hingewiesen. Wir beantragen Ihnen hier eine Aufstockung des Eigenkapitals um 150 Millionen Franken für dieses Jahr, und wir werden Ihnen mit der Nachmeldung für das Budget für das nächste Jahr noch einmal 250 Millionen Franken beantragen. Bei Skyguide ist der Flugbetrieb praktisch völlig zusammengebrochen. Es handelt sich um eine hoheitliche Aufgabe. Wir sind mit Skyguide im Kontakt, auch bezüglich Kosteneinsparungen. Skyguide rechnet damit, dass man auch im Jahr 2024 noch nicht auf den Erträgen der Zeit vor Covid-19 sein wird. Im Flugbereich sind die Prognosen nicht sehr, sehr zuversichtlich. Bei Skyguide geht es darum, dass die flexiblen Anteile der Löhne bereits für dieses Jahr und für die nächsten Jahre gekürzt werden. Das ergibt Einsparungen von 36 Millionen Franken. Der Bundesrat als Eigner fordert von Skyguide Einsparungen von 90 Millionen Franken.
Gleichzeitig fordern wir Skyguide auf, mit den Gewerkschaften das Pensionsalter zu erhöhen. Bei Skyguide ist das Pensionsalter der Fluglotsen immer noch bei 56 Jahren. Das erachten wir in Anbetracht der Diskussionen, die wir sonst führen, als nicht mehr angebracht. Die Erhöhung würde dazu führen, dass die Kostenstruktur bei Skyguide verbessert wird und die Ertragsfähigkeit ebenfalls. Wenn wir insgesamt 400 Millionen Franken Steuergelder zur Verfügung stellen, dann sind die Forderungen, die im Raum stehen, sicher berechtigt.
Es gibt weitere Positionen. Beim Bundesamt für Gesundheit steigt der Funktionsaufwand um gut 30 Millionen Franken, um all diese Aufträge, Expertisen usw., die dieses Jahr erfolgen mussten, bezahlen zu können. Sonst gibt es eigentlich keine ausserordentlichen Aufwendungen.
Die Lagerhaltung von Ethanol finden Sie ebenfalls aufgelistet. Wir sollten dann infolge dieser Nachtragskredite auf Stufe Eidgenossenschaft auch in ausserordentlichen Lagen einen Vorrat an Ethanol für etwa drei Monate haben. Wir gehen davon aus, dass die Vorräte auch bei den Privaten aufgestockt werden, sodass wir dann wahrscheinlich über einen Vorrat für fünf bis sechs Monate verfügen sollten, wenn das abgeschlossen ist.
Das kurz zu diesen Nachtragskrediten. Sie entsprechen der laufend gemachten Berichterstattung über die Notwendigkeit, diese Krise zu finanzieren.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Wir haben somit aus unserer Sicht eigentlich eine erste Phase abgeschlossen. Wir haben mit diesen Sofortmassnahmen einen Teppich gelegt. Wir arbeiten zusammen mit den Kantonen jetzt an sogenannten Härtefällen, wie z. B. Veranstaltungen. Wir sind dort der Meinung, dass die Kantone einbezogen werden müssen, weil sie auch entsprechende Auflagen und Bewilligungen verfügen können. Dort sind im Einzelfall mit einer Bewilligung oder Nichtbewilligung Lösungen zu finden. Was kann bewilligt werden? Gibt es allenfalls Ausfälle? Wo gibt es Härtefälle? Es besteht eine Arbeitsgruppe zwischen Bund und Kantonen. Die nächste Etappe erfolgt dann aus unserer Sicht nicht mehr flächendeckend, aber das werden Sie anschliessend im Covid-19-Gesetz beraten.
Wir sind der Meinung, dass der Teppich gelegt ist. Mit den Kantonen muss in den Details mit spezifischen Massnahmen nach Lösungen gesucht werden. Diese können regional sein. Der Bund wird das unterstützen können. Sie können auch branchenbezogen sein. Unserer Meinung nach sind die Kantone auch bei der Eruierung dieser Probleme gefordert - das vielleicht noch als Ergänzung.
Damit würde ich Sie bitten, unsere Nachtragskredite zu bewilligen.
[VS]