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AB 266756

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-10

Wortprotokoll

Es geht hier um eines dieser drei Gefässe, die der IWF hat, nämlich um die Neuen Kreditvereinbarungen. Diese sollen verdoppelt werden. Hier ist nicht der Bund finanziell in der Pflicht, sondern es ist die Nationalbank, die Kredite gewähren wird. Es braucht die Zustimmung des Bundes, weil das Kredit- und Vertragswesen erneuert wird. Festzuhalten ist, dass die Schweiz beziehungsweise die Nationalbank damit nicht Kredite an einzelne Länder gewährt, sondern an den IWF als solchen. Der IWF selbst verfügt über 24 Stimmrechtsgruppen, die dann über die Kredite befinden. Die Schweiz führt eine solche Stimmrechtsgruppe mit den zentralasiatischen Ländern zusammen mit Polen und Serbien an.

Die Probleme, die Herr Minder geschildert hat, bestehen natürlich tatsächlich. Sie haben immer bestanden und werden wohl auch in Zukunft bestehen. Es ist längst nicht so, dass jede Kreditvergabe eine stichfeste Sache ist; vielmehr ist immer Ermessensspielraum vorhanden, ob man gibt, wofür man gibt, mit welchen Verpflichtungen man eine solche Kreditvergabe verbindet. Hier kann man festhalten, dass der IWF klare Regeln aufstellt, wenn Kredite vergeben werden. Diese werden dann auch kontrolliert und durchgesetzt.

Das Argument, dass der IWF und diese Kredite für Stabilität sorgen, stimmt natürlich schon. Stellen Sie sich vor, dass ein Staat kein Geld mehr hat. Was passiert dann? Er bezahlt keine Renten mehr, er kann die Schulen und Sozialleistungen nicht bezahlen. Die Folgen davon sind soziale Unruhen, sind Migrationsströme, sind allenfalls kriegerische Auseinandersetzungen. Es ist dann eine Güterabwägung: Kann man das verhindern, indem man Kredite gibt? Kann man das Schlimmste verhindern und alles in die richtige Richtung lenken? Aber auch hier wird das Ergebnis nicht einfach eine völlige Umkehr sein. Mit einer Kreditvergabe wird in einem Land, das vielleicht korrupt ist oder diese Probleme seit Jahrzehnten mitschleppt, nicht alles wechseln. Aber diese Kredite haben in der Stossrichtung eine entsprechende Wirkung. Die Schweiz muss daran interessiert sein, dass in finanziellen Bereichen gerade in diesen Ländern mindestens in Ansätzen eine Stabilität besteht, denn wir sind die ersten Leidtragenden, wenn das nicht der Fall ist. Denken Sie eben an Migrationsströme, denken Sie an all das, was es mit sich führt.

Was uns auch Sorgen macht, ist, was auch Herr Minder angesprochen hat: dass immer mehr, auch europäische Staaten sich übergebührlich verschulden. Das ist in den USA der Fall. Es gilt schon, ein Augenmerk darauf zu richten.

Ich würde Ihnen aber trotzdem empfehlen, diesem Begehren so zuzustimmen. Es trägt zur Stabilität bei, aber es ist nicht ein Wundermittel, das sämtliche Probleme löst. Es können Probleme gemildert werden, und es können neue Stossrichtungen verfolgt werden. So macht es für die Schweiz Sinn, weil die Schweiz als internationale globale Volkswirtschaft, [PAGE 753] als Standort vieler internationaler Firmen natürlich auch an dieser Stabilität interessiert ist. Die Bedenken, die Herr Minder ins Feld geführt hat, kommen immer wieder zum Ausdruck, wenn solche Geschäfte beraten werden. Doch in der Güterabwägung kommen wir zum Schluss, dass dieser Weg der weniger schlechte oder der bessere ist - wie Sie wollen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.