Giezendanner Benjamin · Nationalrat · 2020-09-10
Giezendanner Benjamin · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-10
Wortprotokoll
Bereits bei der Behandlung der genannten Motion hat die SVP-Fraktion ihre Bedenken angebracht. Die vorliegende Botschaft zeigt nun, wie weit die verschiedenen Massnahmen reichen sollten, nämlich vom öffentlichen über den regionalen öffentlichen Verkehr bis weit in den Schienengüterverkehr hinein. Der Flickenteppich, der nun vor uns liegt, wurde auch von der ständerätlichen und der nationalrätlichen Kommission mitgewoben. Es hat diverse systemwidrige Eingriffe in diesem Flickwerk drin, die uns noch über Jahre hinweg beschäftigen werden. Ursprünglich war angedacht, dass man den regionalen Personenverkehr, den Schienengüterverkehr, aber auch den Ortsverkehr behandeln könnte. Abgesehen vom Schienengüterverkehr war die SVP-Fraktion nicht a priori dagegen, da es gute Gründe dafür gab, da in diesen Bereichen Not vorhanden ist. Wir möchten heute auf diese Vorlage eintreten, weil wir anerkennen, dass es insbesondere im regionalen Personenverkehr bzw. auch teilweise in anderen Bereichen Not gibt. Deshalb werden wir hier keinen Nichteintretensantrag stellen, sondern eintreten. Sollten jedoch diese Minderheitsanträge bei Ihnen keine Chance haben, werden wir die Vorlage am Schluss ablehnen müssen.
Der regionale Personenverkehr hat stark unter der Covid-19-Krise gelitten. Die bundesrätliche Botschaft, wonach die Leute zuhause bleiben sollen, hat die Anbieter stark getroffen; die Einnahmen aus Ticketverkäufen sind eingebrochen. Wären wir in einem funktionierenden Markt, hätte bei einer kleineren Nachfrage selbstverständlich das Angebot oder der Preis reagiert, doch hier im regionalen Personenverkehr befinden wir uns eben nicht in dieser Marktform. Deshalb ist es auch richtig, dass hier Geld von Bund und Kantonen gesprochen wird. Doch es ist wichtig und richtig, dass das Subsidiaritätsprinzip befolgt wird. Hier kann es nicht sein, dass wir nur die Spezialreserven der Unternehmen auflösen, sondern auch die freien Reserven müssen aufgelöst werden. Denn genau dazu dienen die freien Reserven. Entgegen dem Kommissionssprecher muss ich Ihnen sagen - das können Sie auch im Obligationenrecht nachlesen -, dass die Reserven nicht für die Entwicklungsfähigkeit des Unternehmens gebildet werden. Nein, sie werden für den Worst Case gebildet.
In diesem Sinne möchte ich aber beim regionalen Personenverkehr die Optik noch etwas erweitern. Sollte diese Covid-19-Krise weitergehen, müssen wir uns fragen, ob wir ein [PAGE 1374] zweites und ein drittes Mal Geld nachschiessen wollen, und das sollten wir verneinen.
Ich glaube nicht nur, dass wir vom Coronavirus befallen sind - respektive dass unsere Gesellschaft noch nicht komplett davon durchseucht ist -, ich glaube auch, dass wir teilweise vom Bahnvirus befallen sind. In den letzten Jahren und Jahrzehnten haben wir den öffentlichen Verkehr kontinuierlich ausgebaut. Wir müssen uns aber spätestens jetzt, wenn die Nachfrage längerfristig einbricht, fragen, ob wir nicht Massnahmen ergreifen sollten. Massnahmen könnten auch sein, dass man den Viertelstundentakt oder teilweise die stündliche Erschliessung von Gemeinden hinterfragt. Das wird uns beschäftigen. Verschliessen Sie nicht die Augen davor.
Doch neben dem regionalen Personenverkehr, den wir mit dem Minderheitsantrag zu Artikel 28 Absatz 1bis selbstverständlich befürworten, gibt es auch noch den Bereich Güterverkehr. Die Bereitschaft beider Kammern dieses Parlamentes, in der Not zu helfen, wird hier arglistig missbraucht. Ich kann Ihnen sagen: Wenn Sie die Vorlage genau lesen, stellen Sie fest, dass im Schienengüterverkehr ein neuer Tatbestand für die Beförderung des Wagenladungsverkehrs nicht nur während dieser zwei Jahre geschaffen wird, sondern weit darüber hinaus. Im Gegensatz zum Personenverkehr befinden wir uns hier in einem komplett funktionierenden Markt. Sie konnten in der Krise verfolgen, dass die wirtschaftliche Landesversorgung zu jeder Zeit gewährleistet war. Die Binnenschifffahrt, die Flugfracht, der Strassengüterverkehr, aber auch der Bahnverkehr hatten selbstverständlich Nachfrageeinbrüche. Sie haben mit einem verminderten Angebot reagiert. Jetzt müssen Sie mir erklären, weshalb in einem funktionierenden Markt einfach 40 Millionen Franken in den Wagenladungsverkehr gebuttert werden sollen. Als Strassentransporteur, der aber auch verlädt - viel verlädt -, sage ich Ihnen: Das ist ein Fördertatbestand. Das wird den Markt massiv verzerren.
Daneben müssen Sie sich dann noch fragen, welches das Gegengeschäft ist, das der Bundesrat ausgehandelt hat. Ja, was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt. Sie sehen die Produktionskosten des Strassengüterverkehrs: Auf den 1. Januar 2021 wird im Strassengüterverkehr sogar noch eine Emissionsklasse abgestuft. Das heisst, der Güterverkehr wird verbilligt und der Strassengüterverkehr[NB]wird[NB]entsprechend verteuert. Die Haltung des Parlamentes, der Kommission, ja wahrscheinlich auch des Bundesrates ist aber: Der Strassengüterverkehr hat es noch immer geschafft, er wird den Karren schon selber aus dem Dreck ziehen.
Doch die Odyssee dieser Geldverschwendung geht noch viel weiter. Ein weiterer Bestandteil sind die 10 Millionen Franken, die für den alpinen bzw. für den kombinierten Verkehr gesprochen werden sollen - nicht für den unbegleiteten, sondern für den begleiteten. Bereits Anfang Jahr, vor dieser Krise, hatte der Konzessionär respektive die Gesellschaft, welche diese Transporte von Freiburg nach Novara, also nicht einmal Binnentransporte, ausführt, riesige Probleme, sich überhaupt noch über Wasser zu halten. Jetzt sollen 10 Millionen Franken gesprochen werden. Das ist nichts anderes als eine Kapitalisierung. Sie können sich fragen - und man darf einen gewissen Ton anschlagen -: Geht es im Bereich des Güterverkehrs nicht einfach nach dem Motto "Gewinne privatisieren und Verluste sozialisieren"? Persönlich muss ich Ihnen sagen: Unterstützen Sie unseren Minderheitsantrag und streichen Sie Artikel 9a.
Bevor ich auf die Bahninfrastruktur zu sprechen komme, möchte ich Ihnen noch den Ortsverkehr kurz näherbringen. Die Kommissionen haben es tatsächlich geschafft, weit über die Vorschläge von Verwaltung und Bundesrat hinauszugehen. Wir sollten jetzt zukünftig auch noch die Lösung für den Ortsverkehr mit einem Drittel unterstützen. Seien wir doch ehrlich: Gestern haben wir von verschiedensten Fraktionsvertretern gehört, wir sollten die Zuständigkeiten der Staatsebenen anerkennen und nicht einfach überall Geld verteilen. Das wollen wir hier nicht tun, sonst öffnen wir Tür und Tor für weitere solche Massnahmen. Ich erinnere Sie dann einfach daran, wenn die Spitäler respektive die Kantone betreffend Finanzierung vor Ihnen stehen. Dann sollten Sie konsequent handeln und denen das Geld auch sprechen.
Noch zum letzten Punkt, zur Bahninfrastruktur: Dies werden wir auch befürworten. Es ist richtig und wichtig, dass hier Mittel gesprochen werden. Würde das nicht passieren, dann wäre es so, dass die Aufträge nächstes Jahr nicht vergeben werden können. Dann würde die Bauindustrie vor allem im Infrastrukturbau massive Ausfälle erleben. Dies ist nicht richtig. Wir hätten dann einen Doppeleffekt, und die Konjunktur liefe zumindest in diesem Bereich nochmals schlechter.
Als Fazit lade ich Sie dazu ein, die Vorlage im Falle, dass diese Minderheitsanträge nicht angenommen werden, abzulehnen. Sie ist stark mangelhaft, eine Ablehnung wäre daher gerechtfertigt.