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Thurnherr Walter · 2020-09-10

Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-10

Wortprotokoll

Die Situation ist natürlich schon aussergewöhnlich. Wir haben eine Reihe von Notverordnungen in verschiedensten Gebieten gehabt, völlig heterogene Notverordnungen. Wir haben gesagt, das müsse man möglichst schnell wieder verordentlichen. Wenn Sie das Gesetz konsultieren, dann wissen Sie, dass es eigentlich genügt hätte, wenn wir Ihnen einfach eine Botschaft überwiesen hätten. Dann hätten Sie diese auch im Winter behandeln können. Das Gesetz sagt nur, dass man innerhalb von sechs Monaten eine entsprechende Botschaft überweisen muss. Doch es war in Ihrem Willen, und es war auch im Willen des Bundesrates, dass man möglichst rasch wieder ins ordentliche Recht zurückkehrt.

Es ist natürlich schon so, wie Herr Rieder sagt: Die Gebiete sind sehr verschieden. Einfach als Antwort an Herrn Minder, weil er mich darauf angesprochen hat: Oft ist es ja pro Sachgebiet nur ein Artikel. Wir haben uns tatsächlich überlegt, ob wir einen dringlichen Bundesbeschluss pro Artikel machen sollen. Es hätte dann zehn verschiedene Botschaften gegeben, mit teilweise nur einem Artikel - zum Preis, dass man sehr schnell die Übersicht verliert. Sie haben jetzt einige Bestimmungen eingeführt, zum Beispiel unter Artikel 1, die für alle Artikel gelten; zum Beispiel sind die Kantone einzubeziehen, die Kommissionen sind einzubeziehen. Wie das dann mit zehn verschiedenen Botschaften gegangen wäre, ist eine andere Frage, abgesehen davon, dass die Transparenz völlig verloren gegangen wäre.

Wir haben ja ohnehin schon - ich habe das eingangs erwähnt - gewisse Teile jetzt nicht in dieser Vorlage präsentiert; die Solidarbürgschaft und das Mietwesen kommen separat ins Parlament. Darüber hinaus hat sich der Bundesrat einfach überlegt: Wenn er eine Botschaft macht und sie in verschiedene Bundesbeschlüsse gliedert, dann könnte man ihm sehr schnell den Vorwurf machen, dass er da eine Schlaumeierei mache - um den einen Artikel zu schützen, separiert er den anderen mit einem dringlichen Bundesbeschluss. Es ist schon so, wie Herr Sommaruga sagt, ich habe das in der Kommission für Rechtsfragen versucht zu erläutern: Es gibt Leute, die sehr grosse Probleme mit Artikel 2 haben. Ironischerweise - ich habe wie Sie auch solche Zuschriften bekommen - haben jene Parlamentarier, die dann zurückgeschrieben und gefragt haben, welchen Absatz man dann aus diesem Artikel streichen solle, keine Antwort erhalten.

Aber abgesehen von diesem Umstand haben sich auch sehr viele Leute gemeldet, die mit dem Gesetz als solchem nicht einverstanden sind: Sie wollen es nicht, weil sie finden, das sei nicht nötig. Aber diese Leute müssten dann fünf oder sechs oder je nachdem, wie viele Teilbeschlüsse wir haben, so viele Referenden ergreifen. Sie müssten dann sechsmal unterschreiben, sechs verschiedene Bogen letztlich zu einer Vorlage machen, weil sie diesen Übergang ins Notrecht nicht wollten.

Deshalb haben wir gesagt, dass die Einheit der Materie durch den sachlichen Zusammenhang, dass das ins ordentliche Recht überführt werden soll, gegeben ist. Wenn Sie den Entwurf in zwei Vorlagen splitten würden, hätten Sie auch heterogene Vorlagen im zweiten Teil: Sie hätten dort auch die Medien und die Kultur und die verschiedenen Bereiche; dort wäre die Einheit der Materie dann also auch nicht gegeben. Insofern dünkt es uns, dass es transparenter und einfacher ist, wenn wir das in einer einzigen Vorlage präsentieren.

Wir bitten Sie, den Antrag Minder abzulehnen.

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