Thurnherr Walter · 2020-09-10
Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-10
Wortprotokoll
Wir sind bei Artikel 8a bei einem sehr schwierigen und sehr wichtigen Gebiet. Weshalb ist er wichtig? Weil es viele Betroffene gibt - das haben Sie auch aufgrund der Zuschriften, die Sie bekommen haben, gesehen, das hat auch der Bundesrat gesehen -, die zwischen Stuhl und Bank fallen. Es gibt sehr viele, die Schwierigkeiten haben, Aufträge zu akquirieren, und bei denen die ursprünglich dafür gedachten Instrumente zu wenig greifen. Denken Sie an die Reisebranche: Da nützt es nichts, wenn Sie Kurzarbeitsentschädigung zur Verfügung stellen. Die Leute müssen Umbuchungen vornehmen, sie müssen die Leute beschäftigen, aber haben praktisch keinen Umsatz mehr. Es gibt ein grosses Bedürfnis. Es ist aber auch ein Bedürfnis - das macht es auch wichtig -, dass wir die Instrumente, die wir in diesem Zusammenhang einsetzen, nämlich die Kurzarbeitsentschädigung, die Arbeitslosenversicherung und die Erwerbsausfallentschädigung, ein bisschen auseinanderhalten und dass wir Ordnung halten bei diesen Instrumenten. Es ist eine gute Idee, für solche Umstände eine Härtefallklausel einzufügen, damit man nicht das Instrumentarium, das man hat, missbraucht, um solche Härtefälle zu lösen. Das ist das Grundkonzept.
Ich bin auf die Idee des Bundesrates angesprochen worden. Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Bundesrat gesagt, man müsse ein Konzept mit den Kantonen prüfen, das helfe, die Situation zu klären. Es ist gesagt worden und war auch der Grundgedanke der Idee des Bundesrates: Die Kantone sind näher am Geschehen als der Bund. Die Kantone haben auch unterschiedliche Verhältnisse: Im Kanton Jura betrifft es dann vielleicht die Uhrenbranche, im Kanton Luzern die Stadthotels, in anderen Regionen ist es etwas anderes. Warum sollte man nicht eine Lösung anstreben, bei der der jeweilige Kanton bestimmt, was der Härtefall ist, anstatt sich in abstrakten Definitionen zu verlieren, was genau ein Härtefall sein könnte? Der Kanton bezeichnet den Härtefall bzw. bestimmt aufgrund einer vorher festgelegten Definition, was ein solcher Härtefall ungefähr sein könnte. Er finanziert den Härtefall, und der Bund trägt etwas dazu bei. Wir haben diese Lösung auch in Artikel 8 bei den Massnahmen im Kulturbereich gewählt, wo es übrigens heisst: zu denselben Teilen. Herr Hegglin hat das angesprochen: zu denselben Teilen. Das hat den Vorteil, dass der Kanton, der betroffen ist, nicht nur die Lage besser einschätzt, sondern auch haushälterisch mit seinen Mitteln umgeht - und mit den Mitteln des Bundes auch noch.
Das war die Ausgangslage. Wir haben deshalb dieses Gespräch mit den Finanzdirektoren und den Volkswirtschaftsdirektoren der Kantone. Wir sind eigentlich daran, dieses Modell jetzt zu erarbeiten. In diesem Umfeld ist der Antrag Paganini im Nationalrat jetzt angenommen worden.
Jetzt komme ich zum zweiten Teil: Weshalb ist es schwierig? Es ist schwierig, weil wir hier im Prinzip, wenn wir ehrlich sind, eigentlich die Gesetzgebung auf die Verordnungsstufe abschieben. Mit diesem Antrag definieren wir hier eigentlich eine Stossrichtung. Wir versuchen, das jetzt ungefähr zu kanalisieren, damit wir möglichst viel Klarheit haben. Aber es ist zu Recht gesagt worden: Es gibt sehr viele offene Fragen. Ich habe das heute Morgen in der Kommission gesagt. Was ist ein gesundes Unternehmen? Es gibt sehr viele Mitnahmeeffekte. Es gibt eigentlich notwendige Restrukturierungen, und wir wollen vermeiden, dass man irgendwelche Betriebe mitschleppt, die es gar nicht nötig hätten. Das ist sehr schwierig zu definieren. Es ist in diesem Antrag jetzt auch sehr unscharf formuliert.
Trotzdem: Dieser Antrag aus dem Nationalrat hat einen gewichtigen Vorteil. Er ist nämlich nicht auf eine Branche begrenzt. Alle vorhergehenden Minderheiten - ich erinnere an die Minderheiten im Nationalrat - bezogen sich auf die Eventbranche. Eine Motion in der KVF bezog sich auf die Reisebusse. Solche Dinge helfen unter diesen Umständen nicht. Das nimmt dieser Antrag auf. Er ist branchenübergreifend. Wir verstehen es genau so, wie es Herr Bischof eingangs erwähnt hat: Es sind hier auch Selbstständige gemeint. Es ist eine Möglichkeit, das im Lauf dieser Differenzbereinigung so weit wie möglich zu konkretisieren, damit der Bundesrat gestützt darauf eine Verordnung ausarbeiten kann. Sie haben ohnehin bei Artikel 1 Absatz 4 entschieden, dass die Verordnungen beim Parlament konsultiert werden müssten. Es wird Zeit brauchen; wir müssen das mit den Kantonen tun.
Ob Sie das jetzt über diesen Weg machen oder über das dringliche Gesetz, das der Bundesrat anstrebt - es wird sicher bis im Dezember gehen, bis wir es konkretisiert haben. Ich werde es dann später schon noch einmal sagen: Normalerweise verabschieden Sie nichts, wovon Sie nicht wissen, wie viel es ungefähr kostet. Es gibt die Vorschrift, in der Botschaft auf die finanziellen Auswirkungen einzugehen. Sie haben dem Bundesrat vorgeschrieben, Regulierungsfolgenabschätzungen zu machen und so weiter. Das haben wir hier alles nicht. Das verschieben wir jetzt natürlich in die Verordnung. Das ist das Schwierige an diesem Prozess: Wir nehmen die Gesetzgebung in die Verordnung, und dann finden die Konsultationen in den Kommissionen statt.
Der Grundsatz dieses Artikels 8a ist eigentlich gut. Er beschleunigt sicher die Verhältnisse, wenn wir hier etwas klären können. Viele Selbstständige haben auch eine bereits im Gesetz verankerte Unterstützung in Aussicht, die sie dann vielleicht mit dem Erwerbsersatz, mit dem Ausfall, nicht nötig hätten. Hier bahnt sich einfach eine Doppelspurigkeit an, die ich jetzt schon ansprechen möchte.
Im Grundsatz also unterstützt der Bundesrat dies. Er ist möglichst auch dafür, dass Sie eine Differenz schaffen, damit wir diese vielen Fragen jetzt noch klären können.