Thurnherr Walter · 2020-09-10
Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-10
Wortprotokoll
Ich nehme zu den beiden Differenzen gleichzeitig Stellung.
Ich bin ja auch kein Experte in der Frage, wie weit bei den Sportbranchen die Sicherheiten schon vorhanden sind. Wir haben das mit dem BASPO besprochen. Das BASPO ist der Meinung, dass hier ein sorgfältiger Umgang mit den Mitteln gemacht werden muss, was ja auch dem Steuerzahler geschuldet ist.
Wir haben vorhin von den gesunden Unternehmen gesprochen. Das VBS und das BASPO sind eindeutig der Meinung, dass jemand, der nicht 35 Prozent Sicherheiten aufbringen kann, ein solches Darlehen nicht erhalten sollte. Deshalb würden wir Ihnen beantragen, 35 Prozent Sicherheiten zu verlangen. Es ist eine grosszügige Lösung, es ist eine notwendige Lösung, das ist richtig gesagt. Es ist auch eine bessere Lösung als diejenige, die die WBK über eine Motion zur Änderung der Sportförderungsverordnung vorgeschlagen hat. Wir haben sie dann im Covid-19-Gesetz und können sie gleich anwenden. 35 Prozent Sicherheiten sind auch eine aus einer Sorgfalt gegenüber dem Steuerzahler notwendige Hürde, die überwunden werden müsste, bevor auf Darlehen eingegangen wird.
Die zweite Differenz betrifft die Rangrücktritte. Auch dort findet der Bundesrat, dass es wichtig ist, dass man berücksichtigt, dass Rangrücktritte eine Massnahme mit Konsequenzen sind. Die Forderung nach Rangrücktritt findet sich in Artikel 725 OR. Forderungen mit Rangrücktritt müssen nach dieser Bestimmung nicht berücksichtigt werden, wenn es um die Frage geht, ob eine Überschuldungsanzeige erfolgen muss. Es hat also Konsequenzen. Gleichzeitig verzichtet der Gläubiger dann, wenn er den Rangrücktritt gewährt hat, im Konkursfall auf Befriedigung seiner Forderung, bis die Forderungen aller anderen Gläubiger gedeckt sind. Durch einen Rangrücktritt wird die Sicherheit für den Bund auf Rückzahlung der Darlehen somit noch mehr limitiert, und ein Rangrücktritt käme im Konkursfall vor allem den Drittgläubigern zugute.
Wir würden hier Rangrücktritte schaffen, aber in anderen Bereichen nicht. Ich weiss schon, dass es viele Banken gibt, die sagen: "Wir geben das Darlehen nur, wenn wir auf dem ersten Rang sind!" Hier würde ja der Bund Darlehen geben. Der Übergang zwischen einem Rangrücktritt und einem A-Fonds-perdu-Beitrag ist fliessend.
Deshalb werden wir davon absehen, hier einen Rangrücktritt zu gewähren.