Fünfschilling Hans · Ständerat · 2002-09-18
Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Mein Antrag ist ein Rückkommen auf den ursprünglichen Entscheid des Ständerates. Er bedeutet, dass die Mehrheit der Rekruten 18 Wochen in die Rekrutenschule geht, dass es aber durchaus möglich ist, für Spezialtruppen auch eine längere Rekrutenschule festzulegen. Die Formulierung der Kommission hingegen bedeutet, dass die Mehrheit der Rekruten 21 Wochen in die Rekrutenschule geht und dass diejenigen, die das nicht tun, dies mit einem zusätzlichen WK nachholen. Ich habe den Antrag etwa mit der gleichen Begründung gestellt, mit der der Kommissionspräsident den ständerätlichen Beschluss zu Artikel 49 verteidigt hat, wo es heisst, dass die Dauer der Rekrutenschule von der Bundesversammlung festgelegt werden soll. Nachdem der Ständerat einmal für 18 Wochen gestimmt hat, scheint es mir richtig, dass das Plenum diesen Entscheid korrigiert; dies insbesondere deshalb, weil die Länge der Rekrutenschule nicht nur mit militärischen Argumenten begründet werden darf. Es geht auch um gesellschaftspolitische Fragen. Wie wollen Sie ab 2004 jährlich gegenüber 20 000 jungen Männern begründen, warum sie - bei der heutigen Bedrohungslage - 6 Wochen länger als ihre älteren Brüder und 4 Wochen länger als ihre Väter in die Rekrutenschule gehen sollen? Es geht auch um eine wirtschaftliche Frage. Es geht um die Frage, ob jeweils ein ganzer Jahrgang während drei Wochen der Wirtschaft entzogen wird bzw. ob einem ganzen Jahrgang drei Wochen seiner Ausbildung oder beruflichen Weiterbildung entzogen werden können - es handelt sich bei dieser Altersstufe ja um sehr viele Leute, die Studenten sind oder die an Fachhochschulen noch in ihrer beruflichen Weiterbildung sind. Diese Fragen soll das Plenum beantworten. Das heisst nicht, dass ich die militärischen Begründungen des VBS nicht akzeptiere. Wir haben diese Begründungen in der Kommission und im Plenum sieben bis acht Mal angehört, und wir [PAGE 627] nehmen sie auch ernst. Ich akzeptiere also die Aussage, dass die heutige Situation - nämlich 15 Wochen Rekrutenschule - unbefriedigend ist. Wir stimmen alle einer Erhöhung um 3 Wochen auf 18 Wochen zu. Ich wehre mich aber gegen die Beweisumkehr, vor der wir heute stehen. Sie ist dadurch entstanden, dass das VBS eine Variante mit 24 Wochen Rekrutenschule in die Vernehmlassung geschickt hat. Das entspricht einer Erhöhung um 60 Prozent im Vergleich zur heutigen Dauer. Nun wird der Rückgang von 24 auf 21 Wochen bereits als Verkürzung und als Entgegenkommen interpretiert, sodass wir eine Erhöhung um 3 Wochen auf 18 Wochen bereits als Verkürzung verteidigen müssen.
Ich möchte nicht weiter auf die militärische Ausbildung und die Begründungen eingehen. Ich wage es nicht, als Nicht-Offizier das Wort "Verbandsausbildung" in den Mund zu nehmen, nachdem so viele Stabsoffiziere um mich herumsitzen. Aber ich wage es, über Ausbildung zu reden.
In meinem Kanton habe ich mich z. B. erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Gymnasialdauer bis zur Matur reduziert wurde. Auch dort haben sich die Gymnasiallehrer vehement gegen die Verkürzung gewehrt und haben erklärt, dass es mit dieser Verkürzung nicht gehe. Ich habe damals auch nicht den Lateinlehrern erklärt, ob sie jetzt auf Catull oder auf Cicero verzichten sollen. Aber ich habe mich auch dort an den anderen europäischen Ländern orientiert und habe gesagt: Wir in der Schweiz sind die, welche die Matur am spätesten machen, und das kann nicht sein. Deshalb nehme ich gerne das Zitat von Kollege Merz auf, der das letzte Mal, nachdem er sich vehement für die 18 Wochen eingesetzt hat, gesagt hat: Es kann nicht sein, dass wir Schweizer so viel dümmer als die Österreicher sind.
Wir entscheiden heute über die Dauer der militärischen Ausbildung. Bei der Ausbildung gibt es grundsätzlich ein Prinzip, dem man heute mehr und mehr zustimmt. Es heisst: Es ist viel schlimmer, wenn man in der Ausbildung unterfordert ist, als wenn man überfordert ist.
Deshalb bitte ich Sie, beim ursprünglichen Entscheid unseres Rates zu bleiben und meinem Antrag zuzustimmen.