Lauri Hans · Ständerat · 2002-09-18
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-18
Wortprotokoll
Wir sind uns folgender Tatsache bewusst: Wir bearbeiten hier mit viel Mühe ein Problem, das sich auch daraus ergeben hat, dass die Kantone die Herausforderungen der Familien- und Konkubinatsbesteuerung für sich gelöst haben, und zwar deshalb, weil sie vom Bundesgericht dazu gezwungen wurden. Sie haben diese Probleme also im Griff, das haben wir gestern gehört. Dies im Gegensatz zum Bund, bei dem das nicht der Fall ist. Die grossen Probleme, die wir wie gestern auch heute diskutieren, ergeben sich in erster Linie aus der Tatsache, dass der Tarif des Bundessteuerrechtes ein ganz besonderer ist. Deshalb müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass es nie eine wirklich befriedigende Lösung des Problems geben wird, ausser man würde den Tarif verändern, aber dazu sind die politischen Voraussetzungen nicht gegeben.
In dieser Situation stellt sich meines Erachtens tatsächlich die Frage, ob man die Kantone über das StHG zu etwas zwingen soll, das sie an sich nicht brauchen. Damit stellt sich aber die Frage, ob die Lösung von Kollege Plattner denkbar wäre; dies, wie das Kollege Bürgi gesagt hat, vor dem Hintergrund des Harmonisierungsgebotes in der Bundesverfassung. Dazu habe ich seit gestern Verschiedenes gehört - ich muss zugeben, dass ich mich dieser Frage [PAGE 616] gewidmet habe -: zuerst den Hinweis, das sei möglich, später den Hinweis, das sei nicht möglich. Deshalb möchte ich eigentlich zu dieser Frage eine Antwort des Bundespräsidenten. Wenn die Antwort heisst, es sei möglich, sollten wir uns dieser Frage widmen. Ich würde dann einen Ordnungsantrag auf Verschieben dieser Debatte auf morgen stellen, wo wir dieses Gesetz auch noch traktandiert haben. Wenn die Antwort heisst, es sei angesichts des Harmonisierungsgebotes der Verfassung nicht möglich, würde sich die Diskussion meines Erachtens erübrigen.
So gesehen möchte ich jetzt einmal den Ball an den Bundespräsidenten zurückspielen und mit Vorbehalten noch einmal darauf zurückkommen.