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David Eugen · Ständerat · 2002-09-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Ich möchte mich zuerst zum Gesamtaspekt Kinder und Kosten äussern. Die Minderheit sieht beim Kinderabzug, beim Ausbildungsabzug und beim hier zu behandelnden Kinderbetreuungsabzug insgesamt einen Aufwand von 445 Millionen Franken vor. Die Mehrheit möchte nur 320 Millionen Franken ausgeben. Es besteht also eine Differenz von 125 Millionen Franken, um welche die Minderheit die Familien mehr entlasten möchte als die Mehrheit.

Aber ich muss darauf aufmerksam machen, dass dieses Geld an einem anderen Ort eingespart worden ist. Der Bundesrat hat den allgemeinen Abzug auf 2000 Franken festgesetzt. Die Minderheit beantragt Ihnen, diesen allgemeinen Abzug nicht auf 2000 Franken festzusetzen, sondern nur auf 1300 Franken. Das kommt nachher in Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a zur Sprache. Mit diesen 700 Franken, die wir beim allgemeinen Abzug weniger ausgeben, werden die höheren Kinderabzüge finanziert.

Jetzt muss man sich genau vorstellen, was steuerlich passiert: Es wird also eine Gruppe etwas mehr belastet und eine andere Gruppe weniger. Weniger belastet werden mit dieser Lösung Familien mit Kindern, und zwar durch alle Einkommenskategorien hindurch. Es wird hier nicht unterschieden, auf welcher Einkommensstufe sich diese Familien befinden. Das befürwortet die Minderheit.

Der Bundesrat hat einen allgemeinen Abzug von 2000 Franken vorgeschlagen. Das bedeutet, dass er die unteren Einkommen noch mehr von der Besteuerung befreien will. Wir haben gestern über dieses Phänomen diskutiert. Es wurde hier geäussert, es sei negativ, wenn man mit der Bundessteuer immer weiter hinaufgeht und untere Einkommensgruppen immer weniger in die Bundessteuer einbezieht.

Der Bundesrat wollte diesbezüglich noch weiter gehen, er wollte also noch mehr untere Einkommensgruppen von der Bundessteuer befreien. Der Nationalrat hat in dieser Abwägung entschieden, mehr untere Einkommensgruppen in der Bundessteuer zu behalten, dafür aber das gewonnene Geld einzusetzen, um bei Familien mit Kindern mehr Entlastungen zu bringen. Insgesamt bleiben wir damit beim Gesamtaufwand von 1,3 Milliarden Franken, der vom Bundesrat vorgegeben war. Die Minderheit findet diesen Weg richtig: Also mehr Entlastung bei Familien mit Kindern, dafür weniger untere Einkommensgruppen von der Steuer zu befreien. Aufgrund dieses Gesamtkonzeptes beantrage ich Ihnen, bei der Frage der Abzüge dem Nationalrat zu folgen.

Zum Kinderbetreuungsabzug im Speziellen: Wir haben in der Sommersession die Krippenvorlage (00.403) behandelt und dabei zur Kenntnis genommen, dass pro Kind, das in [PAGE 602] einer Krippe betreut wird, 20 000 bis 24 000 Franken Kosten entstehen. Wir haben entschieden, dass eine Familie einen Beitrag von 5000 Franken an diese Krippenkosten erhalten kann. Es bleiben immer noch 15 000 bis 20 000 Franken, die eine Familie bezahlen muss, wenn sie so eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen möchte. Wir schlagen Ihnen vor, dass von diesen 15 000 Franken zwar nicht alles abgezogen werden kann, aber immerhin 6300 Franken pro Jahr.

Nach meiner persönlichen Überzeugung sind die Kinderbetreuungskosten eigentlich Gewinnungskosten und müssen voll zum Abzug zugelassen werden. Denn die Eltern können nur dann einer Berufstätigkeit, die steuerbares Einkommen generiert, nachgehen, wenn die Kinderbetreuung gewährleistet ist. Also gehören die Kosten für die Kinderbetreuung zu den Gewinnungskosten, wie man das steuerlich ausdrückt, und müssen eigentlich abzugsfähig sein. Es gibt einige Kantone, die das machen; meines Wissens lassen beispielsweise der Kanton Nidwalden und zwei, drei andere Kantone diese Kosten aus diesem Grund voll zum Abzug zu. Aus dieser Sicht, denke ich, ist der Kinderbetreuungsabzug von 6300 Franken nicht übersetzt, und er ist im Rahmen der bundesrätlichen Vorgabe finanziert.

Ich bitte Sie, diesem Antrag der Minderheit zu folgen.