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AB 26750

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Hier haben wir es mit der "kostbaren Verzierung des Paketes" zu tun, die ich gestern erwähnt habe und die der Nationalrat eingefügt hat. Es geht um eine Senkung der Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften von 8,5 Prozent auf 8 Prozent des Reingewinns. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass wir bei der heutigen Grösse, d. h. bei 8,5 Prozent des Reingewinnes, bleiben sollten. Dagegen beantragt die Minderheit Hofmann Hans, auf 8 Prozent zurückzugehen.

Die Kommission ist der Auffassung, dass im Bereich der Unternehmensbesteuerung durchaus Handlungsbedarf besteht. Die Mehrheit ist aber ebenso der Auffassung, dass das Ziel mit einer generellen Senkung des Gewinnsteuersatzes und damit mit einem Ausfall von Steuern in der Grössenordnung von 300 Millionen Franken nicht erreicht werden kann. Es ist zum einen eine Giesskanne, deren Inhalt wir hier über die Unternehmen ausschütten. Zum anderen [PAGE 606] meinen wir, dass der daraus entstehende Effekt in keinem Verhältnis zu den Kosten steht, die damit verbunden sind. Nach Ausführungen des Bundespräsidenten in der Kommission bezahlt etwa die Hälfte der Aktiengesellschaften keine Gewinnsteuer. Profitieren würden vor allem grössere Unternehmen; wir müssten uns aber fragen, ob wir nicht etwas für die kleinen und mittleren Unternehmen tun müssten, wie wir Ihnen dies beantragen, beispielsweise bei der Reduktion der Emissionsabgabe, von welcher eben kleine und mittlere Unternehmen profitieren sollen.

Wir sind in der Kommission der Auffassung gewesen, dass die aufgeworfenen Frage nicht einfach ad acta gelegt, sondern im Zusammenhang mit der Revision der Unternehmensbesteuerung behandelt werden soll. Ich bitte den Herrn Bundespräsidenten, zum Fahrplan für dieses zweite Unternehmenssteuerpaket etwas zu sagen.

Zudem müsste man beachten, dass die proportionale Gewinnsteuer eine Steuer ist, die sich automatisch reduziert, wenn der Gewinn zurückgeht. Wir haben einen automatischen Korrekturmechanismus. Wir vermögen die Notwendigkeit, jetzt diese Gewinnsteuersenkung vorzunehmen, nicht zu erkennen. Wir sehen auch nicht, wo wir die 300 Millionen Franken, die hier ausfallen, kompensieren könnten.

Ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen, eingedenk der Tatsache, dass das Anliegen im Rahmen der Revision der Unternehmensbesteuerung wieder aufgenommen, aber allenfalls auf andere Art und Weise umgesetzt werden soll. Dadurch können die 300 Millionen Franken - oder wieviel es dann wären, vielleicht müssten wir uns mit etwas weniger begnügen - effizienter eingesetzt werden.

Das sind die Überlegungen, die in der Kommission dazu geführt haben, dass Ihnen die Mehrheit beantragt, beim geltenden Recht zu bleiben und den Antrag der Minderheit I abzulehnen.