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Hegglin Peter · Ständerat · 2020-09-14

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-14

Wortprotokoll

Meine Minderheit hatte ich eingegeben, weil mit der Bestimmung der Kommission das Risiko besteht, dass mit diesem Wert von 0,1 Mikrogramm pro Liter in jedem Fall auch Pflanzenschutzmittel verboten würden, welche bei der Zulassung, bei der Prüfung als unbedenklich eingestuft werden. Ich habe jetzt meinen Änderungsantrag als Einzelantrag so formuliert, dass man im Antrag der Mehrheit von "relevanten Abbauprodukten über 0,1 Mikrogramm pro Liter" sprechen würde. Denn bereits heute gilt für Wirkstoffe und relevante Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln der Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter im Grundwasser. Auch bei der Zulassung werden diese Werte berücksichtigt und wird das Versickerungsverhalten eines Wirkstoffes intensiv geprüft. Eine Zulassung wird nur dann erteilt, wenn Einträge des Wirkstoffs und alle seine relevanten Metaboliten bei sachgerechter Anwendung unter 0,1 Mikrogramm pro Liter liegen und eben ausgeschlossen werden kann, dass sie höher liegen. Erweist sich hingegen ein Metabolit - und Metaboliten sind ja Abbauprodukte - als nicht relevant, können heute Konzentrationen bis maximal 10 Mikrogramm pro Liter als akzeptabel angesehen werden. Aus wissenschaftlicher und toxikologischer Sicht genügen diese aktuellen gesetzlichen Anforderungen für nicht relevante Metaboliten, und die Unterscheidung zwischen relevanten und nicht relevanten Metaboliten sollte beibehalten werden.

Ich empfehle Ihnen also, meinen Einzelantrag entsprechend im Mehrheitsbeschluss aufzunehmen. Dann würde ich meine Minderheit zurückziehen. Damit würden Sie ermöglichen, dass rund dreissig heute zugelassene Pflanzenschutzmittel weiterhin eingesetzt werden könnten.

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