Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-14
Wortprotokoll
Sie erinnern sich: Der Bundesrat hat in Sachen 5G und im Bereich Mobilfunk eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Meine Vorgängerin hat das gemacht. Diese Arbeitsgruppe, die sehr breit zusammengesetzt ist, hat gearbeitet und hat dann im letzten Jahr dem Bundesrat verschiedene Massnahmen unterbreitet respektive in diesen Bericht geschrieben. Darunter gab es eine ganze Reihe von Begleitmassnahmen, die von der ganzen Expertengruppe, der ganzen Arbeitsgruppe unterstützt wurden, also von den eher Kritischen, von den Befürwortern, von den Fernmeldedienstanbietern. Man war sich einig, dass diese Begleitmassnahmen wichtig und sinnvoll sind. Deshalb hat sie der Bundesrat auch so entgegengenommen und im April dieses Jahres entschieden, dass diese Begleitmassnahmen umgesetzt werden sollen.
Wir haben also keine materielle Differenz zu dieser Motion. Es sind jene Begleitmassnahmen, bei denen auch der Bundesrat bereits entschieden hat, dass er sie umsetzen will. Warum sind diese Begleitmassnahmen so wichtig? Weil es darum geht, im Bereich der 5G-Technologie Vertrauen zu schaffen. Sie haben heute in die Legislaturplanung geschrieben, dass Sie möchten, dass sich die 5G-Technologie in unserem Land flächendeckend verbreitet. Herr Nationalrat Gerhard Pfister hat gesagt, der Bundesrat bekäme Rückendeckung für seine Strategie, er könne auf Sie zählen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, denn dieses Vertrauen braucht es jetzt in der Bevölkerung!
Sie alle kennen die Schwierigkeiten in den Kantonen und Gemeinden. Diese Bewilligungen werden nicht erteilt, und zwar nicht, weil die Vollzugshilfe nicht vorhanden wäre, sondern weil die Bevölkerung Widerstand leistet. Sie wissen auch, dass in einzelnen kantonalen Parlamenten sogar Moratorien gegen jede Bewilligung beschlossen wurden. Es gibt ja heute ein Anrecht auf die Bewilligung einer Mobilfunkantenne. Sie haben ein Recht auf eine Mobilfunkantenne, wenn Sie die Bedingungen erfüllen. Sie haben als Anbieterin auch das Recht, eine Rechtsverweigerungsklage einzureichen.
Die heutige Ausgangslage ist also klar. Trotzdem geht es nicht vorwärts. Deshalb ist es so wichtig, dass wir Vertrauen schaffen. Diese Begleitmassnahmen können wesentlich dazu beitragen.
Wenn Sie diese Motion annehmen, besteht einzig das Problem, dass wir sie nicht so schnell umsetzen können, wie es im Motionstext steht. Wir haben beschaffungsrechtliche Vorgaben, wir müssen das Konzept erarbeiten. Die Forschungsarbeit kann man nicht innerhalb von ein paar Wochen aufgleisen. Sie haben ja auch die Motion Graf-Litscher 19.4073 zur Förderung der Forschung zu Mobilfunk und Strahlung angenommen. In diesem Sinne sind die Arbeiten eigentlich schon aufgegleist. Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, dass die Bevölkerung Vertrauen fasst und dass wir eine Blockade verhindern können. Das ist die wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich diese Technologie auch verbreiten und umgesetzt werden kann.
In diesem Sinne hat Ihnen der Bundesrat die Ablehnung empfohlen, weil es nicht möglich ist, diese Massnahmen so rasch umzusetzen, wie das Ihre Kommission möchte. Es ist nicht, weil wir das nicht wollen - die Massnahmen sind bereits beschlossen. Aber noch einmal: Es gibt hier beschaffungsrechtliche Vorgaben, die wir erfüllen müssen.
Wenn Sie die Motion annehmen, dann würden wir das auch als Rückendeckung für den Bundesrat sehen, vorwärtszumachen, das Vertrauen in der Bevölkerung zu schaffen. Dazu sind diese Begleitmassnahmen dienlich. Ich sage es Ihnen noch einmal: Die Begleitmassnahmen sind bereits beschlossen, sie werden umgesetzt, auch wenn Sie die Motion ablehnen. Es ist dem Bundesrat wie Ihrer Kommission ein Anliegen, dass wir hier der Bevölkerung aufzeigen, wie diese Technologie funktioniert, und die Blockaden, die heute zum Teil herrschen, verhindern können.