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Thurnherr Walter · 2020-09-14

Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-14

Wortprotokoll

In dieser Motion geht es um den Auftrag, die SRG in einer Konzession zu verpflichten, in den Bereichen der Auftragsproduktionen und filmtechnischen Dienstleistungen mit der veranstalterunabhängigen filmtechnischen audiovisuellen Industrie der Schweiz zusammenzuarbeiten. Das hat der Bundesrat gemacht. Er hat die Konzession geändert und die SRG verpflichtet, einen angemessenen Anteil von Aufträgen an die veranstalterunabhängige audiovisuelle Industrie in der Schweiz zu vergeben - das entspricht Artikel 27 der SRG-Konzession.

Diese Zusammenarbeit ist in einer Vereinbarung zu regeln. Die KVF-N beantragt Ihnen nun, diese Motion nicht abzuschreiben, weil, wie sie schreibt, diese Vereinbarung seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist und nur bis Ende 2020 gelten soll. Der Bundesrat stellt allerdings fest, dass die Vereinbarung zwar bis Ende 2020 befristet war, dass diese Vereinbarung aber einvernehmlich um ein Jahr bis Ende 2021 verlängert wurde. Die Befürchtung also, dass nicht klar ist, ob die Vereinbarung rechtzeitig erneuert werden kann, trifft nicht zu.

Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat die Abschreibung der Motion.