Lexipedia

Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2002-09-18

Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Zuerst zur Frage des Präsidenten: Nein, das ist ein Paket. Wenn Sie den Antrag beim ersten Artikel ablehnen, ist der ganze Antrag hinfällig, auch bezüglich der anderen Artikel.

Worum geht es? Ich habe Ihnen in der gestrigen Debatte den Vorschlag gemacht, es wäre zu überlegen, ob man die Kantone zwingen soll, auf das Teilsplitting umzustellen.

Warum habe ich das gesagt? Viele, die für das Teilsplitting gestimmt haben, und sowieso jene, die dagegen und für die Individualbesteuerung gestimmt haben, waren der Ansicht, dass die Individualbesteuerung die Steuerform der Zukunft sei. Ein Teil der Debatte ging ja darum, ob man nun mit der Übernahme des Teilsplittings nicht den Weg zur Individualbesteuerung dauerhaft verbaue, weil den Kantonen nicht zuzumuten sei, nach fünf oder zehn Jahren schon wieder einen Systemwechsel zu machen. Ich nehme diese Äusserungen, die gestern auch von den Befürwortern des Teilsplittings gemacht worden sind, auf und stelle sie sozusagen auf den Prüfstand. Ich will es jetzt ganz genau wissen, wie ein Naturwissenschafter. Ich mache sozusagen das Experimentum Crucis, um zu sehen, ob es wirklich so war, wie es getönt hat.

Deshalb stelle ich den Antrag, dass wir die Kantone nicht zwingen, zum Teilsplitting überzugehen, und deshalb jene Artikel gemäss geltendem Recht unverändert belassen, die sonst die Kantone zwingen würden, innerhalb von fünf bis sechs Jahren das Teilsplitting einzuführen.

Wenn Sie diesem Antrag folgen, zeigen Sie, dass Sie daran glauben, dass die Individualbesteuerung eigentlich die Lösung der Zukunft ist, die gesellschaftspolitisch korrekte Lösung. Sie haben gestern entschieden, dass der Bund jetzt trotzdem rasch zum Teilsplitting übergehen soll. Aber es ist noch offen, ob die Kantone mitziehen müssen.

Lehnen Sie meinen Antrag ab, müssen die Kantone mitziehen, und dann ist meiner Meinung nach die Individualbesteuerung - das ist gestern in der Debatte auch vom Kommissionssprecher und vom Bundespräsidenten deutlich gesagt worden - für zehn, fünfzehn, zwanzig Jahre vom Tisch, denn so alle paar Jahre ändert man nicht das ganze Steuersystem.

Nehmen Sie den Antrag aber an, bleibt die Last der zweifachen Änderung allenfalls beim Bund hängen, bei den Kantonen aber nicht. Sie sind dann frei, für diese Zeit das Teilsplitting einzuführen oder es eben zu lassen und nachher zusammen mit dem Bund direkt den Übergang zur Individualbesteuerung zu machen.

Wenn Sie diesen Antrag annehmen sollten, werde ich Sie nachher mit einer sehr offen formulierten Motion belästigen - so wie es Herr Bürgi gestern vorgeschlagen hat -, die den Bundesrat beauftragt, in nicht festgelegter Zeit mit den Kantonen zusammen eine Individualbesteuerung auszuarbeiten. Wenn Sie ihn ablehnen, meine ich, hat nicht einmal mehr eine Motion einen Sinn. Denn es hat keinen Sinn, eine Motion zu machen, wenn etwas erst etwa fünf Legislaturen später wieder zum Thema werden kann. Dann können das andere tun, zu einem Zeitpunkt, zu dem wir uns alle nicht mehr hier befinden werden.

Soviel zum Experimentum Crucis der Äusserungen der Mehrheit und der Minderheit von gestern. Mehr, glaube ich, brauche ich dazu nicht zu sagen. Aber eine Bemerkung möchte ich noch machen:

Es ist klar, welche Hauptbegründung nun wieder gegen meinen Antrag angeführt wird: Man könne den Kantonen nicht zumuten, nach zwei Systemen zu veranlagen. Es werden also wieder die technischen Probleme und die EDV-Probleme der Kantone als Hindernis auf dem Weg zu einem guten Steuersystem dargestellt. Wenn Sie wissen, wie die Steuererklärung aussieht - und das tun Sie alle -, dann wissen Sie, dass Sie als Ehepaar die Einkünfte, zumindest die Erwerbseinkünfte, schon heute getrennt angeben müssen. In Zukunft werden Sie die Einkünfte bei der Bundessteuer immer noch angeben, aber nicht völlig auseinander nehmen müssen. Wenn dann einmal die Individualbesteuerung käme, müsste man die Steuererklärung natürlich etwas abändern. Aber in der Übergangszeit, während der der Bund das Teilsplitting hätte und die Kantone entweder das Teilsplitting oder ihre bisherige, auch auf Faktorenaddition beruhende Lösung, würde sich für die Kantone bei der Veranlagung eigentlich nichts wesentlich ändern. Sie müssen einzig nach zwei verschiedenen Tarifen rechnen - was sie schon heute tun müssen -: einmal nach dem eigenen Doppeltarif, und einmal nach dem Doppeltarif, den der Bund jetzt einführt. Dieser Splittingtarif ist - ich habe es Ihnen gestern erklärt - wegen des hohen Haushaltabzuges in Tat und Wahrheit ja auch ein Doppeltarif. Er hat einfach zwei Kurven, die nahe miteinander verwandt und um 11 000 Franken parallel verschoben sind.

Also meine ich, dass die EDV-Probleme für die Kantone absolut lösbar sind. Die EDV-Probleme sind kein gültiges [PAGE 614] Argument, weder technisch in der Praxis noch in ideeller Hinsicht. Es kann eigentlich nicht sein, dass man ein Steuersystem nicht dorthin führt, wo man es haben möchte, nur weil die Steuerbeamten in den Kantonen ihre EDV-Programme ändern müssen. Ich meine also, es wäre möglich, das zu tun. Es ist nun an Ihnen, zu entscheiden und das eine oder das andere Zeichen zu setzen.