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Müller Damian · Ständerat · 2020-09-15

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-15

Wortprotokoll

Die Aufrechterhaltung und die regelmässige parlamentarische Behandlung der Motion Dick Marty gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, dem Parlament über die neuen Entwicklungen bei der Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit der Anti-Terror-Sanktionen des UNO-Sicherheitsrates zu berichten, wofür sich die Schweiz seit 2005 zusammen mit einer Gruppe von Staaten in der UNO engagiert. Zum einen ist es ein Anliegen der Schweiz, die Berücksichtigung von individuellen Menschenrechten im UNO-Sanktionssystem zu stärken, und zum anderen ist es unser Ziel, mit der Berücksichtigung der Menschenrechte durch den UNO-Sicherheitsrat einen Beitrag an die Wirksamkeit und die Legitimität des UNO-Sanktionssystems zu leisten.

Die grösste Errungenschaft ist die Schaffung des Büros der Ombudsperson im Jahre 2009. Personen und Organisationen, deren Namen auf der Isis/Al-Kaida-Sanktionsliste figurieren, können genau bei dieser Instanz ein Gesuch um Streichung stellen. Ein diplomatischer Erfolg ist die Besetzung der Ombudsstelle seit Juli 2018 durch den Schweizer Daniel Kipfer, ehemaliger Präsident des Bundesstrafgerichtes.

Der Ombudsperson kommt faktisch eine gerichtliche Funktion zu, auch wenn sie nicht die letzte Kompetenz über die Streichung von der Sanktionsliste hat. Es dürfte aber in der näheren Zukunft nicht realistisch sein, der Ombudsperson die formal letzte Entscheidungskompetenz über die Streichung von der Sanktionsliste zu übertragen. Die Schweiz hat deshalb mit gleichgesinnten Staaten am 7. Dezember 2018 dem UNO-Sicherheitsrat Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Unabhängigkeit, die Transparenz und den Informationsaustausch für die Arbeit der Ombudsperson unterbreitet.

Rechtsstaatliche Probleme betreffen aber nicht nur die Anti-Terrorismus-Sanktionen, denn die 13 anderen Sanktionsregimes verfügen weiterhin über einen weitaus schwächeren Rechtsschutz. Anstelle einer Ombudsperson gibt es in diesen Bereichen nur einen Focal Point, welcher Delisting-Gesuche nur an den jeweiligen Ausschuss weiterleitet, aber keine Abklärungen vornehmen kann. Dieser mangelnde Rechtsschutz auf UNO-Ebene hat dazu geführt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Verfahren gegen die Schweiz im Fall Al-Dulimi entschieden hat, dass UNO-Sanktionen von einem Schweizer Gericht auf Willkür geprüft werden müssen. Durch dieses Urteil steht den betroffenen Personen in der Schweiz nun der Rechtsweg offen, um die Willkürlichkeit eines Listeneintrages überprüfen zu lassen. Somit wäre das Hauptanliegen der Motion Marty Dick eigentlich erfüllt. Die Schweiz will sich aber weiter für die Effizienz und die Legitimität von UNO-Sanktionen einsetzen, unter anderem für die Stärkung des Rechtsschutzes aller Sanktionsregimes sowie für die Ausdehnung der Zuständigkeit der Ombudsperson für alle Sanktionsregimes.

Die Kommission hat ausführlich über die Abschreibung oder die Fristverlängerung debattiert. Wir hatten am 31. Januar 2019 beschlossen, die Frist zu verlängern. Wie Sie wissen, wurden die Behandlungsfristen mit der Corona-Krise eingestellt. Es haben sich folgende Fragen gestellt: Haben sich die Parameter seit der letzten Fristverlängerung verändert? Ist die Motion in der vorliegenden Fassung überhaupt noch aktuell? Die Kommission hat einstimmig entschieden, dass wir nochmals eine Fristverlängerung beantragen. Zudem nehmen wir die Arbeiten auf und klären ab, ob die Motion noch auf dem neusten Stand ist oder ob wir Anpassungen vornehmen müssen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission, welcher einstimmig zustande gekommen ist, zuzustimmen und die Frist nochmals um ein Jahr zu verlängern.