AB 267920
Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-09-15
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion empfiehlt, an der Haltung des Nationalrates festzuhalten und bei den zwei Differenzen nicht dem Ständerat zu folgen. Das Ziel des Gegenvorschlages war es, die berechtigten Anliegen der Initiative aufzunehmen, um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Die zwei Kernanliegen waren, dass erstens die Kantone endlich ihrer bereits bestehenden Verpflichtung, genügend Pflegefachpersonen auszubilden, nachkommen sollen und dass zweitens die Pflegefachpersonen Pflegeleistungen gemäss ihren Qualifikationen direkt erbringen können, anstatt für die Anordnung und den Taxpunktwert den Umweg über Arzt oder Ärztin zu machen.
Der Ständerat schwächt nun beide Kernanliegen deutlich ab, indem er in Artikel 6 die Formulierung von "Die Kantone fördern" wieder zu "Die Kantone können [...] fördern" zurückstuft und im KVG eine zusätzliche Hürde einbaut. Der Nationalrat hatte vorgesehen, dass der Bundesrat, wie anderswo auch, definiert, welche Leistungen direkt erbracht und abgerechnet werden können und welche von einer ärztlichen Fachperson delegiert werden müssen. Die Anliegen der Initiative sind damit nicht erfüllt, was die Urheber der Initiative auch bereits kommuniziert haben. Das Anliegen, auf die Kostenentwicklung zu reagieren, wurde bereits mit Artikel 55b, "Kostenentwicklung bei Pflegeleistungen", erfüllt, der - analog zu anderen Berufsgruppen, die medizinische Dienstleistungen erbringen - vorsieht, dass der Kanton die Zulassung beschränken kann.
Die Stellvertreterdiskussion über die Kostenexplosion verkennt völlig die Arbeitsrealitäten des Pflegepersonals. Das Pflegepersonal sucht nicht mehr Arbeit, es ist unterdotiert und überarbeitet. Es handelt sich eigentlich auch nicht um eine Diskussion über Kosten, sondern um einen Ausdruck der Haltung, dass nur Ärzte - ich brauche bewusst die männliche Form - genug qualifiziert seien, die Notwendigkeit medizinischer Dienstleistungen zu erkennen. In der Medizin gibt es Fachbereiche. Die Pflege ist genauso ein Fachbereich. Wer am besten beurteilen kann, welche medizinischen Dienstleistungen der Pflege notwendig und sinnvoll sind, ist die Pflegefachperson, nicht der Facharzt.