Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2020-09-15
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-15
Wortprotokoll
Bereits heute kann die Mutter ihren Mutterschaftsurlaub aufschieben, wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt für mindestens drei Wochen hospitalisiert werden muss. Allerdings ist der Erwerbsersatz für die Zeit des Aufschubs nicht geregelt. Je nach Situation greift in dieser Zeit keine Versicherung, und die Frau steht ohne Verdienst da.
Mit der Motion 16.3631 der SGK-S wollte der Ständerat diese Rechtsunsicherheit aufheben, indem unter den gleichen Bedingungen die Mutterschaftsentschädigung nicht aufgeschoben, sondern verlängert werden kann. Der Bundesrat setzt nun mit der Botschaft 18.092 die angenommene Motion um. Der Umsetzungsvorschlag des Bundesrates besteht darin, dass die Mutterschaftsentschädigung verlängert werden kann, sofern das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt während mindestens drei Wochen hospitalisiert werden muss. Die Dauer von drei Wochen hat die Kommissionsmehrheit auf zwei Wochen reduziert. Ich komme in der Detailberatung noch einmal darauf zurück. Die Verlängerung kann bis maximal 56 Tage dauern. Dies entspricht der Dauer des eigentlichen arbeitsrechtlichen Arbeitsverbots für die Mutter. Wenn man alles zusammenzählt, ergibt das eine Mutterschaftsentschädigung von maximal 154 Tagen.
Wir sprechen von etwa 85[NB]000 Geburten pro Jahr. Diese Neuregelung würde etwa 1300 Fälle pro Jahr betreffen. Der Bundesrat hat für das Jahr 2022 Kosten von etwa 5,9 Millionen Franken berechnet und erachtet die EO-Ressourcen für diese Anpassung als ausreichend.
Der Ständerat hat die Vorlage mit 42 zu 2 Stimmen angenommen und im Entwurf des Bundesrates einzig die Bestimmung in Artikel 16c Absatz 3 Buchstabe b gestrichen, wonach die Mutter nachweisen muss, dass sie im Zeitpunkt der Niederkunft bereits beschlossen hatte, nach dem Mutterschaftsurlaub wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Auch auf diese Frage kommen wir bei der Diskussion um die Minderheit Porchet noch einmal zurück.
Ihre Kommission ist mit 18 zu 7 Stimmen auf diese Änderung des Erwerbsersatzgesetzes eingetreten.