Kutter Philipp · Nationalrat · 2020-09-15
Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-15
Wortprotokoll
Die Kindertagesstätten waren im Frühling in einer ausserordentlich schwierigen Lage. Sie wurden durch die vom Bundesrat verhängte ausserordentliche Lage in eine finanziell schwierige Situation gebracht. Sie sollten ihren Betrieb aufrechterhalten, gleichzeitig aber wurden die Eltern angehalten, ihre Kinder selbst zu betreuen. Dadurch ging die Schere zwischen Kosten und Erträgen auf, und es war bald klar, dass viele Einrichtungen die Krise ohne zusätzliche Unterstützung der öffentlichen Hand wirtschaftlich nicht überleben würden.
In der ausserordentlichen Session im Mai 2020 wurde der Bundesrat beauftragt, einen finanziellen Beitrag zur Rettung der Kindertagesstätten zu leisten. Der Bund sollte dabei subsidiär handeln. Er sollte Aufwendungen der Kantone und der Gemeinden zu mindestens 33 Prozent abgelten. Dafür wurden im Budget 65 Millionen Franken bereitgestellt. Das Parlament brachte damals mit der Annahme dieser Motion zum Ausdruck, dass es sich bei den Kindertagesstätten um eine volkswirtschaftlich zentrale Infrastruktur handelt. Die Lösung, die das Parlament beschloss, war eine solidarische Lösung, eine Lösung, die alle Staatsebenen in die Pflicht nahm und mit der alle Kindertagesstätten unterstützt werden sollten.
In der Umsetzung hat sich nun gezeigt, dass dieser Grundgedanke der Solidarität nicht optimal in die Verordnung des Bundesrates eingeflossen ist. Privat geführte Kindertagesstätten werden unterstützt, öffentlich-rechtlich getragene hingegen nicht. Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass in öffentlich-rechtlichen Kindertagesstätten keine wirtschaftlichen Schäden entstünden und insbesondere niemand entlassen werden könne. Die so entstandene Situation wird als ungerecht empfunden, dies nicht nur, aber insbesondere in der lateinischen Schweiz, wo viele familienergänzende Kinderbetreuungsangebote öffentlich getragen werden.
Die WBK-N wie die WBK-S erkannten hier Handlungsbedarf. Die Mehrheit beider Kommissionen vertritt die Ansicht, dass diese Form der Umsetzung nicht dem Willen des Parlamentes entspricht. Das Parlament ging davon aus, dass die Umsetzung rechtsformneutral erfolgt. Das Unverständnis steigt [PAGE 1517] mit einem Blick auf Massnahmen in anderen Branchen. So hat unser Parlament vor wenigen Tagen auf Antrag des Bundesrates mit einem dringlichen Bundesgesetz beschlossen, dass der öffentliche Verkehr für seine Ausfälle im Frühling unterstützt werden soll. Mir ist nicht bekannt, dass in diesem Fall eine Unterscheidung nach Rechtsform gemacht würde.
Aus diesem Grund haben beide WBK die vorliegende Motion als Kommissionsmotion eingereicht. Damit wird der Bundesrat beauftragt, die Verordnung so anzupassen, dass eine flexiblere Umsetzung möglich und dass auch Institutionen berücksichtigt werden können, die vom Kanton oder von einer Gemeinde Subventionen erhalten oder gar von der öffentlichen Hand betrieben werden.
Im Namen der Mehrheit der WBK-N beantrage ich Ihnen, die Motion anzunehmen. Es ist an der Zeit, dass wir bei diesem Thema für eine zufriedenstellende und solidarische Lösung sorgen.