AB 267968
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-15
Wortprotokoll
Vor zwei Jahren wollte der Motionär die Listen säumiger Prämienzahler, die sogenannten schwarzen Listen, mit einem Vorstoss ganz abschaffen. Der SP sind solche Erziehungsmassnahmen natürlich ein Dorn im Auge.
Es scheint nebensächlich, dass landesweit mindestens 126[NB]000 Prämiensünder Kosten von über 236 Millionen Franken verursachen - und dies, obwohl in der Schweiz bereits mehr als 25 Prozent der Bevölkerung eine individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien, die sogenannte IPV, erhalten, was grösstenteils auch nötig ist. 2017 haben Bund und Kantone satte 4,5 Milliarden Franken dafür ausgegeben.
Wenn nun Nationalrat Barrile mit dieser Motion Kinder und Minderjährige von der Liste säumiger Prämienzahler ausklammern will, hat er vermutlich das Ziel dieser Listen nicht erkannt. Einerseits geht es schlicht um Solidarität all jenen gegenüber, die ihre Finanzen auch einteilen müssen, aber ihrer Pflicht nachkommen. So hat der Kanton Thurgau analysiert, dass zwei Drittel - Sie hören richtig: zwei Drittel - der säumigen Zahler keinen Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung haben, was eigentlich heisst, dass sie in der Lage sein sollten, die Prämien zu begleichen.
Andererseits sind diese Listen ein wichtiges Instrument zur Früherkennung von Familien, die mit ihrem Finanzhaushalt nicht zurechtkommen. Der Kanton Thurgau verpflichtet nämlich als einziger der bis jetzt acht Kantone mit einer Liste säumiger Prämienzahler - er ist somit ein Vorreiter - die Gemeinden dazu, den säumigen Prämienzahlern Unterstützung im Rahmen eines Case-Managements anzubieten. Dieses hat erstens zum Ziel, den Versicherungsschutz wiederherzustellen. Jeder Nichtzahler wird kontaktiert. Im gemeinsamen Gespräch werden Lösungen gesucht, sei dies durch Analyse und Bereinigung der Budgetsituation oder gar durch wirtschaftliche Unterstützung. Zweitens hat das Case-Management zum Ziel, Verlustscheine zu vermeiden. Die Zahlen sprechen für sich: Die Thurgauer Gemeinden gaben 2016 rund 3 Millionen Franken für Verlustscheine aus. Das sind Fr.[NB]11.10 pro Einwohner. Zum Vergleich: Im Kanton Solothurn waren es im gleichen Zeitraum über 9 Millionen Franken, das heisst dreimal so viel pro Kopf.
Entscheidend ist jedoch, dass die Gemeinden ein besonderes Augenmerk auf die Familien haben. Würden die Kinder nicht mehr auf der Liste säumiger Prämienzahler erfasst, wie das der Motionär fordert, hätten die Gemeinden erst Kenntnis von allfälligen offenen Forderungen, wenn die Verlustschein-Schlussrechnungen der Krankenversicherer im März des [PAGE 1520] Folgejahres eintreffen. Je früher das Case-Management jedoch einsetzen kann, umso besser stehen die Chancen, bei den Familien weitere Schulden zu verhindern und den Betroffenen wirksame Hilfe anzubieten.
Auch auf die Zahlungsmoral der Versicherten hat die Liste im Thurgau einen positiven Effekt: Waren am 31. Dezember 2015 noch rund 8800 säumige Prämienzahler auf der Liste, so waren es vier Jahre später schon 35 Prozent weniger. Dass kürzlich im Kanton Thurgau eine Mehrheit des Kantonsrates für dieses sinnvolle und erfolgreiche Modell gestimmt hat, hilft nicht nur kostenmässig, sondern vor allem auch den betroffenen Versicherten.
Ich bitte Sie, die Motion Barrile abzulehnen.