Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-09-18
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat an seinem Beschluss festgehalten. Dass der Nationalrat ursprünglich diesen Konsultationsmechanismus geschaffen hat, ist erklärbar. Damals war die Vergleichsmiete Anpassungskriterium für die Mietzinse. Mit dem Einschwenken auf die Beschlüsse des Ständerates hat sich dies aber geändert. Die Vergleichsmiete ist bloss noch Überprüfungskriterium. Entsprechend hat die statistische Grundlage an Gewicht verloren. Eine derartige Konsultationsvorschrift würde den falschen Eindruck erwecken, die Vergleichsbasis hätte doch normative Bedeutung. Das soll sie aber gerade nicht haben. Das Gesetz soll keine amtlichen Mietzinse verordnen. Die Bestimmung darf insofern keine normative Kraft aufweisen. Daher ist nach Meinung Ihrer Kommission am Beschluss des Ständerates festzuhalten, sonst geschähe ein gravierender Einbruch ins System.