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Germann Hannes · Ständerat · 2020-09-16

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-16

Wortprotokoll

Auch wenn ich jetzt den Eindruck habe, dass wir die Diskussion in der Kommission von heute Morgen wiederholen, so darf doch angemerkt werden, dass wir hier tatsächlich bei den Kernartikeln dieses Geschäfts sind. Wir waren bei Artikel 8a, in dem wir die Härtefallmassnahmen für Unternehmen regeln. Dort haben wir nun mit dem Anschluss an das System des Nationalrates wirklich einen Durchbruch geschafft, um den besonders betroffenen Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schaustellern, Dienstleistern der Reisebranche sowie touristischen Betrieben helfen zu können. Wir haben aber in Artikel 8a auch eine Härtefallregelung, die als Voraussetzung verlangt, dass der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnittes liegt. Die Gesamtvermögenssituation ist zudem zu berücksichtigen. Ich glaube, auch das macht Sinn.

Wenn wir nun bei Artikel 10, in dem es um die Entschädigung des Erwerbsausfalls für Personen geht, die Bestimmung so verschärfen, dass das in keinem Verhältnis mehr steht, dann, finde ich, führen wir diese Leute auch irgendwie vor. In Artikel 8a sagen wir, wenn man beim Umsatz unter 60 Prozent liegt und das nachweisen kann, ist man berechtigt. Und hier will nun eine Minderheit in Artikel 10 bei den Privatpersonen, die einfach anders strukturiert sind, plötzlich die Messlatte deutlich höher legen. Darum, meine ich, ist es nichts als konsequent, wenn Sie hier der Mehrheit folgen und als Bedingung eine Umsatzeinbusse von mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 als Limite einsetzen. In der Reisebranche sind die Ausfälle natürlich deutlich höher, das geht bis über 80 Prozent. Aber es gibt ja immer auch andere Fälle, die dann in die Nähe dieser Umsatzgrenze kommen. Hier möchte ich vor allem den Ausschluss nicht dermassen streng setzen, zumal es ja um Kann-Formulierungen geht. Es heisst immer noch "der Bundesrat kann", also hat er einen Ermessensspielraum. Das scheint uns wichtig, auch in der Kommission, und mit diesem Ermessensspielraum und dessen Auslegung glaube ich, dass wir eine gute Lösung finden, wenn wir mit der Variante der Mehrheit weiterfahren und das dann dem Nationalrat wieder zur zweiten Durchsicht hinübergeben.