AB 268357
Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-16
Wortprotokoll
Ich mache es kurz, weil Kollege Germann schon vieles gesagt hat.
Wir diskutieren hier über die Kosten der Massnahmen gemäss Artikel 10 und müssen uns für eine Umsatzeinbusse von entweder mindestens 60 Prozent oder mindestens 75 Prozent entscheiden. Im Grundsatz sind wir doch alle für diese Massnahmen, oder zumindest in der Kommission haben wir sie alle unterstützt.
Wieso bin ich für den Antrag der Kommissionsmehrheit und damit für 60 Prozent? Wie bereits erwähnt, müssen wir uns noch einmal die Zahlen der letzten sechs Monate in Erinnerung rufen: 170[NB]000 Selbstständige bezogen ungefähr 1,7 Milliarden Franken. Das sind vor allem Coiffeusen, Physiotherapeuten, Leute also, die zwar wieder arbeiten können, aber trotz Umsatzeinbussen nicht bezugsberechtigt sind.
Wenn die Kosten aber so hoch wären, wie Kollege Hegglin vorhin im Namen seiner Minderheit gesagt hat, dann wären alle Selbstständigen und Geschäftsinhaber berechtigt, und alle, die Einbussen hätten, würden anfragen. Die Realität ist indes nicht so. Die meisten werden wieder mehr oder weniger normal arbeiten können und sind daher nicht berechtigt, diese Entschädigung zu bekommen. Deshalb sind die Kosten in Milliardenhöhe, die zur Unterstützung der Minderheit erwähnt wurden, meiner Meinung nach nicht berechtigt. Wir müssen wirklich beim Ziel dieses Antrages bleiben, d. h., wir wollen jenen Personen helfen, wie gesagt, den Coiffeusen, Physiotherapeuten, Restaurants oder Reisebüros, die[NB]Umsatzeinbussen erleiden und dadurch in Schwierigkeiten geraten.
Deshalb bin ich der Meinung, dass diese Kosten nicht so hoch ausfallen werden, wie Kollege Hegglin sie skizziert hat. Wenn wir gemäss Kollege Germann einen Vergleich mit [PAGE 882] Artikel 8a, "Härtefallmassnahmen für Unternehmen", anstellen, sollten wir uns für 60 Prozent entscheiden.