preparatory:AB 268368
Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-16
Wortprotokoll
Ich nehme im Namen der sozialdemokratischen Fraktion Stellung zum Eintreten und werde mich ebenfalls direkt zu den einzelnen Artikeln äussern und mich nachher nicht mehr zu Wort melden.
Die Weltbank und die Afrikanische Entwicklungsbank leisten durch ihre finanzielle Unterstützung, ihre Beratung und die technische Hilfe im Grundsatz einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung armer Länder. Ohne Weltbank und ohne Afrikanische Entwicklungsbank wäre es für die ärmsten Länder, insbesondere in Afrika, beispielsweise in der Corona-Krise kaum möglich gewesen, zu Geld zu kommen. Aber auch längerfristig ist der Beitrag dieser Entwicklungsbanken zentral, um die öffentliche Infrastruktur und staatliche Leistungen in den ärmsten Ländern zu ermöglichen. Die Tatsache, dass 83 Prozent der ärmsten Menschen im Jahr 2030 in Afrika leben werden, unterstreicht diese Wichtigkeit.
Die SP-Fraktion unterstützt deshalb die Kapitalerhöhung für die beiden Organisationen im Grundsatz und lehnt die Nichteintretensanträge der Minderheiten aus FK und APK ab, so auch den Minderheitsantrag Grin aus der FK, der die Kapitalerhöhung bei der Entwicklungszusammenarbeit kompensieren will - was nicht nur der humanitären Tradition der Schweiz widerspricht, sondern auch ihren internationalen Verpflichtungen.
Damit die Ziele der nachhaltigen Entwicklung, wie sie in der UNO-Agenda 2030 festgehalten wurden, erreicht werden können, ist für uns aber klar: Die Weltbank muss ihre Arbeit überdenken. Es ist nicht im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und des Klimaschutzes, wenn die Weltbank in Öl-, Kohle- oder Gasprojekte investiert, wenn sie Land Grabbing fördert oder vor Korruption die Augen verschliesst - im Gegenteil. Durch ein solches Engagement wird ein Entwicklungsmodell von vorgestern gefördert, das unseren Planeten in zahlreiche Krisen geführt hat. Insbesondere die Weltbank hat sich in ihrer Geschichte in Bezug auf die Förderung unsozialer und unökologischer wirtschaftlicher Experimente nicht nur mit Ruhm bekleckert.
Aus diesem Grund hat sich die SP-Delegation in den Beratungen der APK dafür eingesetzt, dass dem Bundesrat in den Bundesbeschlüssen klare Auflagen gemacht werden, wie er sich in den Weltbankinstitutionen zu verhalten hat. Das ist keine Konditionalität, sondern eine Verhaltensanweisung, wie [PAGE 1559] sie gemäss Aussagen des Bundesrates bereits heute gängige Praxis ist. Aus diesem Grund spricht auch nichts dagegen, sie anzunehmen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, der APK Ihres Rates mehrheitlich zu folgen, konkret die Anträge der APK zu Artikel 3a sowie den Artikeln 3c bis 3g zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die Grundsätze für eine solidarische, nachhaltige Politik des Bundesrates in der Weltbankgruppe gesetzlich verankert werden. Es geht also konkret darum, dass man Kohle-, Erdöl- und Erdgasprojekte nicht mehr unterstützt, dass man das Abstimmungsverhalten in der Weltbankgruppe transparent im Internet publiziert, dass es eine Selbstverständlichkeit sein soll, dass der Bundesrat innerhalb der Weltbankgruppe die öffentliche Bildung und das öffentliche Gesundheitswesen fördert, dass er eine Nulltoleranzpolitik gegen Korruption und Repression verfolgt und dass er mit den Artikeln 3f und 3g Agroökologie und dauerhafte gute Arbeitsplätze fördert.
Ich bitte Sie weiter, der Minderheit zu Artikel 3b zu folgen. Da geht es darum, dass man Land Grabbing ausschliesst; Frau Kollegin Badran wird diesen Antrag noch separat begründen.
Um die Ziele der UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, um Armut und Hunger zu besiegen, um den Klimaschutz voranzutreiben und die Ungleichheiten auf unserem Planeten zu reduzieren, braucht es ein kohärentes Vorgehen aller internationalen Akteure. Die Schweiz hat eine Verantwortung, sich dort einzusetzen, wo sie kann, und das verlangen wir mit dieser modifizierten Vorlage.
Zusammenfassend bitte ich Sie deshalb, auf die Vorlagen zu den drei Bundesbeschlüssen einzutreten, die Kapitalerhöhungen zu unterstützen und in der Detailberatung mit Ausnahme von Artikel 3d den Anträgen der Mehrheit bzw. der Kommission zu folgen.