Friedli Esther · Nationalrat · 2020-09-16
Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-16
Wortprotokoll
Wir beraten heute über zwei Standesinitiativen der Kantone Basel-Stadt und Genf. Beide wollen, dass der Eigenmietwert in der Schweiz abgeschafft wird. Ich beantrage Ihnen, diesen Initiativen Folge zu geben.
Das Thema der Abschaffung des Eigenmietwertes hat diesen Rat schon oft umgetrieben, man kann schon fast sagen, es sei ein Dauerbrenner. Der Eigenmietwert wurde erstmals im Ersten Weltkrieg zur Äufnung der Kriegskasse als einmalige eidgenössische Kriegssteuer erhoben. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Steuer dann als Wehrsteuer weitergeführt. Dass diese Steuer nach dem Krieg nicht abgeschafft wurde, zeigt exemplarisch: Wird eine Steuer einmal übergangsmässig oder befristet eingeführt, wird sie oft über Jahrzehnte, ja fast Jahrhunderte im geltenden Recht weitergeführt. Die Besteuerung des Eigenmietwertes ist seit vielen Jahren auf verschiedenen Ebenen umstritten, denn der Eigenmietwert ist eine der letzten grossen Ungerechtigkeiten im Schweizer Steuerrecht, obwohl oft argumentiert wird, er schaffe Gerechtigkeit zwischen Mietern und Vermietern. Doch genau das Gegenteil ist der Fall; denn vergleicht man Eigentümer und Mieter in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen, so steht Eigentümern oftmals weniger Geld zur freien Verfügung als Mietern, vor allem dann, wenn keine oder wenige Schulden vorhanden sind. Die Schlechterstellung erfolgt einzig und allein wegen des Eigentums.
Dass hier zwei Kantone mit Standesinitiativen an uns gelangt sind, zeigt, dass das Bedürfnis der Kantone, die nicht mehr zeitgemässe Eigenmietwertbesteuerung zu beenden, gross ist, denn der administrative Aufwand zur stetigen Anpassung der Eigenmietwerte sowie die aufwendigen und unbefriedigenden politischen und juristischen Auseinandersetzungen belasten die Kantone.
Der Unmut über die Besteuerung des fiktiven Einkommens wächst stetig. Die Initiativen zeigen auch, dass die Situation für Wohneigentümer, vor allem in den Städten, prekär ist. Beide Standesinitiativen stammen ja aus Stadtkantonen.
Neben der allgemein hohen Steuerbelastung stellen die stetig angepassten Eigenmietwerte eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Besonders hart getroffen werden dabei Rentnerinnen und Rentner.
In der Kommission hätte der materielle Inhalt der beiden Standesinitiativen wohl eine Mehrheit gefunden, doch leider standen verfahrenstechnische Gründe im Vordergrund. Der Ständerat hat den beiden Standesinitiativen keine Folge gegeben und stattdessen eine eigene parlamentarische Initiative lanciert, die einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung anstrebt; im letzten Jahr hat er diesbezüglich eine Vernehmlassung durchgeführt. Doch wie es aktuell scheint, kommt der Ständerat nicht wirklich weiter. Daher ist eine Minderheit der Kommission, die ich heute vertrete, klar der Ansicht, dass das Thema "Abschaffung Eigenmietwert" von grosser Bedeutung ist.
Den Initiativen heute Folge zu geben, wäre ein Signal gegenüber den Kantonen, dass wir einem Systemwechsel im Grundsatz positiv gegenüberstehen und diesen unterstützen. Vonseiten der Minderheit sind wir der Auffassung, dass die Überweisung der beiden Standesinitiativen kein verfahrenstechnisches Problem darstellt und dass der Ständerat diese Initiativen in seine weiteren Beratungen zum Thema integrieren kann.
Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen daher, bei beiden Standesinitiativen der Minderheit zu folgen und den Initiativen Folge zu geben.