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Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-09-17

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-17

Wortprotokoll

Ich freue mich natürlich darüber, dass wir hier eine derart interessante juristische Diskussion führen können. Sie wird sehr lebhaft geführt, was bei komplexen juristischen Fragen nicht immer der Fall ist.

Kollege Rieder hat zu Recht auf ein Thema aufmerksam gemacht, das in der Tat etwas widersprüchlich, ja kontrovers ist und das in der Kommission für Rechtsfragen aus meiner Sicht auch zu Recht diskutiert worden ist. Worum geht es?

An und für sich beruht das Strafrecht, wie es Kollege Rieder ausgeführt hat, auf dem Schuldprinzip. Im Kernbereich des Strafrechts, im Strafgesetzbuch selbst, sind Fahrlässigkeitstaten eigentlich nur vorgesehen, wenn es um den Schutz sehr wichtiger Rechtsgüter geht, also insbesondere Delikte gegen Leib und Leben; dort ist die Fahrlässigkeit vorgesehen, in den meisten anderen Fällen nicht.

Es ist nun so, dass es in diesem sogenannten Nebenstrafrecht zahlreiche Strafbestimmungen gibt. Beim Nebenstrafrecht geht es um alle Gesetze, die zwar nicht zum Strafgesetzbuch gehören, die aber am Schluss gewisse Strafbestimmungen enthalten; Kollege Zanetti hat einige davon erwähnt. Es gibt also unzählige davon, praktisch jedes Bundesgesetz sieht heute am Schluss noch irgendwelche solche Strafbestimmungen vor. Dort wuchern Fahrlässigkeitsdelikte sozusagen unkontrolliert dahin. Das ist uns in der Kommission für Rechtsfragen aufgefallen, weshalb wir gesagt haben, dass wir es ein bisschen als unsere Aufgabe betrachteten, da zu intervenieren oder irgendetwas zu machen.

So weit, so gut. Jetzt stellt sich aber die Frage: Was nun? Das ist mit auch der Grund, muss ich sagen, warum ich bisher die Position von Kollege Rieder, also die Mehrheit, unterstützt habe. Ich habe auch letztes Mal für die Mehrheit gestimmt. Nun ist die Situation hier aber eine etwas andere geworden. Deshalb werde ich heute anders stimmen, d. h., ich werde heute die Minderheit unterstützen. Warum?

Die Frage hat hier in gewisser Weise eine politische Dimension erhalten. Das sieht man an der Diskussion. Ich glaube, wir haben in einem Bundesgesetz noch nie über irgendwelche abschliessenden Strafbestimmungen und über Fahrlässigkeitsdelikte ganz hinten im Gesetz gesprochen. Die Diskussion, die jetzt genau hier aufkommt, dreht sich um die Frage, wo wir intervenieren sollen und wo nicht. Was wir in der Kommission für Rechtsfragen gesagt haben, ist eigentlich richtig: Wir sollten das Nebenstrafrecht grundsätzlich anschauen. Sie sehen das entlang der politischen Linien: Diejenigen, die einem Anliegen etwas kritischer gegenüberstehen, wollen eher keine Erwähnung der Fahrlässigkeit, und diejenigen, die ihm etwas offener gegenüberstehen, wollen auch noch die Erwähnung der Fahrlässigkeit. Aber wenn wir jetzt beginnen, das in einzelnen Gesetzen unterschiedlich zu handhaben, dann schiene mir das dann eine Diskussion zu werden, die definitiv ganz schräg wird und in der das Prinzip der Gleichheit nicht mehr eingehalten wird.

Deshalb bin ich der Ansicht, dass die Diskussion, die Herr Rieder angestossen hat, richtig ist. Er macht das, sicher auch als Präsident der Kommission für Rechtsfragen, in sehr lobenswerter Art und Weise. Aber sie darf nicht anhand eines einzelnen Gesetzes, bei dem es jetzt um eine politische Frage geht, ausdiskutiert werden, sondern sie muss generell diskutiert werden. Deshalb bin ich der Meinung, dass es nicht die richtige Art und Weise wäre, nun nur in diesem Gesetz eine Änderung vorzunehmen. Das würde ein Missverhältnis bringen, wie es Kollege Zanetti zu Recht dargestellt hat. Deshalb glaube ich: Das Thema kann man anschauen, aber man muss es generell anschauen und nicht anhand einzelner Gesetze und entlang politischer Interessen.

Hier geht es nun darum, bei einem Gesetz, das ein sehr aktuelles, wichtiges und zentrales Thema, das die Bevölkerung stark beschäftigt, betrifft, die Strafbestimmungen quasi als letzten Schutzhebel auszubauen. Das Signal, das wir jetzt senden würden, indem wir im Unterschied zu[NB]anderen[NB]Fragen, bei denen wir Fahrlässigkeit vorsehen - beispielsweise Steuerfragen oder sonst irgendwelche Thematiken -, das hier nicht vorsehen würden, wäre das falsche Signal. Die Fahrlässigkeit, das kann ich Ihnen auch als Jurist sagen, spielt in der Praxis keine sehr grosse Rolle. Aber es geht ein bisschen auch darum zu zeigen, wie wichtig uns ein Anliegen ist. Indem wir hier nun die Fahrlässigkeit drin lassen, glaube ich, können wir das Thema im Sinne von Kollege Rieder durchaus aufnehmen. Aber wir setzen hier ein Zeichen, das, glaube ich, wichtig wäre.

Deshalb werde ich meine Meinung heute ändern, und ich ersuche Sie, das ebenfalls zu tun, wenn Sie letztes Mal für die Position von Herrn Rieder gestimmt haben.