Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-09-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-09-17
Wortprotokoll
Ich spreche gerne zu den verschiedenen Minderheiten und versuche auch, so kurz wie möglich zu sprechen, muss aber dennoch gewisse Ausführungen machen.
Zunächst zur Minderheit Addor: Ich möchte hier noch einmal darauf hinweisen, dass die in den rechtskräftigen Landesverweisungen enthaltenen Rückkehrentscheide im SIS ausgeschrieben werden. Sie beantragen hier, darauf zu verzichten. Das hätte zur Folge, dass die Rückkehrentscheide der Schweiz für die anderen Schengen-Staaten nicht erkennbar wären. Das ist keine Verbesserung, sondern eine Minderung der Sicherheit. Sie verlangen konkret, dass die Rückkehrentscheide der Schweiz bei Landesverweisungen nicht ausgeschrieben werden. Ich muss ehrlich sagen, ich habe das nicht ganz verstanden. Die Vorlage, ich möchte das nochmals erwähnen, hat keine Auswirkung auf die Anordnung von Landesverweisungen. Es geht einzig darum, zu gewährleisten, dass neu auch die Rückkehrentscheide in den rechtskräftigen Landesverweisungen im SIS ausgeschrieben werden können.
Im Rahmen der Übernahme der Rückführungsrichtlinie wurde bereits festgestellt, dass diese nicht für Drittstaatsangehörige gilt, die Gegenstand eines Auslieferungsverfahrens sind. Deshalb ist es hier auch nicht notwendig, diesen Vorbehalt anzubringen.
Zuletzt zur Frage der Administrativhaft: Es ist in der Theorie grundsätzlich denkbar, dass hier die Dauer der Administrativhaft in der Schweiz erhöht werden könnte. Aber Sie wissen so gut wie ich, dass die maximale Haftdauer schon heute nicht ausgenutzt wird und das auch Sache der Gerichte ist. Wenn also keine Aussicht auf Ausschaffung besteht, heben die Gerichte die Haft wieder auf.
Den Minderheitsantrag Porchet zu Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe c AIG möchte ich Sie bitten abzulehnen. Die schengenweite Ausschreibung von Einreiseverboten ist aufgrund der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen wichtig. Andernfalls könnte eine von einem Schweizer Einreiseverbot betroffene Person unbemerkt über einen anderen Schengen-Staat wieder in den Schengen-Raum einreisen. Mit Non-Refoulement hat das nichts zu tun: Non-Refoulement betrifft nur Staaten, wo Folter droht. Man darf eine Person also nicht in einen Staat ausweisen, wo ihr Verfolgung droht. Das ist in den umliegenden Staaten selbstverständlich nicht der Fall.
Ich erinnere Sie auch daran, dass Ihr Rat wie auch der Ständerat das Non-Refoulement-Verbot mit einer Motion, die von beiden Räten angenommen wurde, ausgehebelt hat. Wir werden noch darüber sprechen, sicherlich dann auch bei der Frage der Abschreibung von Motionen.
Bei der Minderheit Schlatter geht es um Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe d. Es soll keine Einreiseverbote bei Verstoss gegen Artikel 115 bis Artikel 118 des AIG, illegale Einreise usw., geben. Hier geht es gar nicht um eine grundsätzliche Neuerung, Frau Schlatter. Bereits heute kann bei einem Verstoss gegen diese Strafbestimmung des AIG eine Landesverweisung respektive ein Einreiseverbot verhängt werden. Die EU-Verordnung "SIS Grenze" hält einfach ausdrücklich neu fest, dass eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit dann vorliegt, wenn die europäischen oder nationalen Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten umgangen werden. Hier geht es also nicht grundsätzlich um eine Neuerung, sondern nur um eine Präzisierung. Diese Praxis besteht heute schon.
Ich möchte hier auch sagen, dass es in jedem Einzelfall eine Verhältnismässigkeitsprüfung gibt und dass das mit dem Asylbereich nichts zu tun hat. Denn Personen, die rechtswidrig in die Schweiz einreisen und Asyl erhalten oder als Flüchtlinge vorläufig aufgenommen werden, werden nicht weggewiesen und erhalten deshalb auch kein Einreiseverbot.
Zur Minderheit Fivaz Fabien bei der Vorlage 2, Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe a des AIG: Hier geht es um die Frage der Sozialhilfeabhängigkeit. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass heute schon im geltenden Recht ein Einreiseverbot verhängt werden kann, wenn die Ausländerin oder der Ausländer Sozialhilfekosten verursacht hat. Daran ändert die Übernahme und Umsetzung der SIS-Richtlinie nichts. Es handelt sich hier auch um eine Kann-Bestimmung, die es den Behörden ermöglicht, bei besonderen Umständen davon abzuweichen.
Zur Minderheit Marti Min Li bezüglich der Delegation an den Bundesrat zur Regelung des Datenschutzes: Ich bitte Sie auch hier, den Minderheitsantrag abzulehnen. Bereits heute regelt die SIS-Verordnung die Zugriffsrechte und die Zuständigkeiten der Behörden in Bezug auf das neue SIS. Es kann nicht jeder auf alle Datenbanken zugreifen, sondern es ist funktionsbezogen. Die Bearbeitung und die Aufbewahrungsdauer der Daten, die Rechte der betroffenen Personen, die Datensicherheit, die Datenschutzberatung wie auch die Aufsicht über die Datenbearbeitung sind geregelt. Selbstverständlich können Sie in der Kommission diese Verordnung nachher noch anschauen. Es ist nicht üblich, dass das Parlament, der Nationalrat beispielsweise, eine Verordnung berät. Aber in der Kommission können Sie das selbstverständlich tun.
Dann noch zur letzten Minderheit Fivaz Fabien zu Artikel 68a Absatz 3 des AIG: Ich möchte auch hier beantragen, die Minderheit abzulehnen. Eine automatisierte Lieferung der biometrischen Daten ist eine wichtige Vereinfachung für die Praxis und ermöglicht eine eindeutige Identifikation. Bereits heute ist es so, dass die Schweiz bei allen Personenausschreibungen durch das Fedpol und das SEM auch Fingerabdrücke und Fotos ins SIS hochlädt, wenn diese vorhanden sind. Bis anhin konnte allerdings die Ausschreibung von Einreiseverboten nur in einem aufwendigen und manuellen Prozess mit biometrischen Daten ergänzt werden.
Ich möchte Sie also gesamthaft bitten, alle Minderheiten abzulehnen und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.