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Thurnherr Walter · 2020-09-17

Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-17

Wortprotokoll

Ja, Herr Müller, der Bundesrat ist sich dessen schon bewusst. Wir müssen einfach sehen: Wir sind jetzt wieder im ordentlichen Recht. Wir müssen eine solche Gesetzesvorlage doch mit einer gewissen Seriosität angehen. Normalerweise verlangen Sie ja noch Regulierungsfolgenabschätzungen, Hinweise auf die finanziellen Konsequenzen usw. Wir werden das alles verkürzen, wir werden uns sehr beeilen, werden eine verkürzte Vernehmlassung durchführen; wir werden die Konsultationen machen müssen, die Sie jetzt ins Gesetz geschrieben haben. Doch es ist uns sehr bewusst, dass wir hier unter Zeitdruck stehen; wir machen alles, damit wir das möglichst kurz halten [PAGE 1640] können. Ich persönlich gehe allerdings davon aus, dass die Pandemie im Frühling noch besteht und dass die Härtefälle auch noch im nächsten Jahr bestehen. Umso mehr ist diese Vorgabe berechtigt. Es braucht aber jetzt einfach ein paar Wochen Zeit, bis wir das ausgearbeitet haben.