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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2020-09-17

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-17

Wortprotokoll

Ich spreche auch gleich für die Fraktion, wenn Sie einverstanden sind. - Besten Dank!

Die Schweiz ist seit fünfzehn Jahren, wenn Sie die Volksabstimmung als Stichtag nehmen, Teil des Schengen-Systems. Die Sozialdemokratische Partei hat sich damals ihre Zustimmung zum Beitritt der Schweiz sehr gut überlegt. Sie hat immer wieder und jetzt auch wieder die Notwendigkeit und die Sinnhaftigkeit dieses Systems hinterfragt und analysiert.

Wir kommen auch nach fünfzehn Jahren mit Überzeugung zum Schluss, dass der Schritt damals richtig war, und zwar für die europäische Integration, aber auch für den Wohlstand und das Wohl dieses Landes. Wir sind überzeugt, dass es [PAGE 1645] im ureigenen Interesse der Schweiz liegt, das Schengen-System und die schweizerische Beteiligung stark und richtig auszubauen.

Tatsächlich aber ist Schengen ein relativ junges und lernendes System. Das ist keine Überraschung, fünfzehn Jahre sind für einen solchen Raum noch kein Alter. Ja, es gibt Mängel und Schwächen, und ja, selbstverständlich, es gibt sogar Fehler in diesem System. Die gilt es Schritt für Schritt auszumerzen. Einige dieser Vorlagen haben wir bereits auf dem Tisch, zwei weitere werden in den nächsten Monaten noch folgen.

Wir haben ein grosses Bedenken dazu, wie die Schweiz mit den absehbaren Vorlagen umgeht, auch mit dieser Etias-Vorlage. Wenn Sie schauen, wie unsere europäischen Nachbarn, aber auch das Europäische Parlament in den letzten Jahren begonnen haben, Schengen weiterzuentwickeln, dann sehen Sie, dass sich insbesondere eine Erkenntnis durchsetzt: dass es zur Säule der polizeilichen Sicherheit eine zweite Säule braucht, und das ist die Säule des Grundrechts- und des Menschenrechtsschutzes.

Hier nimmt die Schweiz ihre innenpolitische Aufgabe unserer Ansicht nach bis jetzt nicht genügend wahr. Sie setzt zwar relativ präzise die sicherheitspolizeilichen Vorgaben um. Sie hinkt aber hintennach, wenn es um den Ausbau des Grundrechtsschutzes geht und um die eigene solidarische Leistung zur Lösung der Migrationsprobleme dieses Kontinentes und weltweit; diesbezüglich handelt sie noch ungenügend und unsorgfältig. Darum hat sich die sozialdemokratische Delegation bei der Behandlung dieser Vorlage in der Kommission sehr kritisch geäussert. Sie hat sich am Schluss enthalten, und wir werden das heute auch wieder tun.

Wir haben etwas Mühe damit, dass dieses Parlament, ohne sich um die Detailfragen, die in seiner Zuständigkeit lägen, zu kümmern, die Vorlage des Bundesrates einfach so durchwinken will. Insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der Ratsrechten gerichtet: Es überrascht uns ein bisschen, dass Sie unseren Rückweisungsantrag nonchalant ablehnen, der nichts anderes fordert, als dass dieser Rat für die Aufrechterhaltung der demokratischen Souveränität des Parlamentes gegenüber der Regierung eintritt. Schengen bietet eine ganze Reihe von Umsetzungsmöglichkeiten zum Schutze der Menschen, die in dieses Land einreisen wollen oder hier leben, und wir halten es für unsere politische Pflicht, hier genau hinzusehen.

Konkret haben wir zur Vorlage, die wir hier beraten - abgekürzt Etias -, einige grundsätzliche Bedenken, muss ich Ihnen sagen. Im Kern geht es darum, eine Reisegenehmigung einzuführen, für Menschen, die aus bisher visumbefreiten Drittstaaten in den Schengen-Raum einreisen. Das ist faktisch eine zusätzliche Erschwernis. Sie kennen das beispielsweise, wenn Sie in den letzten Jahren in die Vereinigten Staaten eingereist sind. Wenn Sie dann schauen, wie in Artikel 20 der Verordnung der Union die Überprüfungsregeln ausgelegt sind, dann wird man den Eindruck schon nicht ganz los, dass es hier zumindest bis zu einem gewissen Grad nicht um eine Erleichterung der Freizügigkeit und der Einreisemöglichkeiten geht oder alleine um eine polizeiliche Absicherung, sondern abschliessend dann schon auch um die Verhinderung von Migration. Was diese Politik in den letzten Jahren erreicht hat, ist insbesondere die Illegalisierung, die Notwendigkeit für die Menschen, dann zu versuchen, die entsprechenden Bedingungen zu umgehen. Das scheint uns keine sinnvolle Art und Weise zu sein, wie wir den gemeinsamen Raum sichern.

Ganz konkret kommen wir aber trotzdem unter dem Strich zum Schluss, dass wir diese Vorlage - selbstverständlich im Sinne, wie ich es vorhin ausgeführt habe - mittragen wollen. Wir bitten Sie aber darum, dass dieses Parlament seine Verantwortung in der Umsetzung dieser Bestimmungen wahrnimmt. Insbesondere in vier Punkten wollen wir eine gesetzliche Grundlage und keine bundesrätliche Verordnungsvollmacht. Das betrifft erstens die Frage, welche Daten aus Etias abgefragt werden dürfen, von wem und durch welches Verfahren. Zweitens betrifft es die Frage, wie wir die Speicherung dieser Daten und insbesondere auch das Verfahren zur Löschung dieser Daten regeln. Drittens geht es um die generelle Frage der Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit. Ich bitte Sie, dazu auch die kritische Beurteilung des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu lesen. Letztens und viertens betrifft es die Frage, welcher Katalog von Straftaten am Schluss den Strafverfolgungsbehörden einen direkten Zugriff auf dieses System erlauben soll.

Zusammengefasst, noch einmal: Die sozialdemokratische Fraktion empfiehlt Ihnen wie bereits beim vorhergehenden Geschäft, die Integration in das Projekt Schengen weiterzuverfolgen, weil wir überzeugt sind, dass es richtig ist. Als Parlament und als Land haben wir aber die Pflicht, unsere innenpolitischen Aufgaben zu meistern. Das betrifft den Schutz der Daten der Menschen in diesem Land, den Ausbau der Grundrechte und - wir werden es dann bei anderen Vorlagen noch einmal ausführlicher behandeln - den eigenstaatlichen, solidarischen Beitrag an die Lösung der aktuellen Krisensituation.

Ich danke Ihnen, wenn Sie unseren Rückweisungsantrag in diesem Sinne mittragen.