Thurnherr Walter · 2020-09-21
Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-21
Wortprotokoll
Ich kann mich nach dem, was bereits gesagt worden ist, kurzfassen. Im Wesentlichen geht es hier bei dieser Differenz darum festzustellen, wieweit Sie für die Definition eines Härtefalls bereits heute Vorgaben zu den Mindestanforderungen machen wollen.
Es ist ja so, dass wir nachher ohnehin eine Verordnung ausarbeiten werden. Je weniger Sie hier regeln, desto mehr Fragen werden einfach auf Verordnungsstufe auftauchen. Je mehr Sie hier vorgeben, desto mehr schränken Sie natürlich auch die Wahl ein, die die Kantone dann noch haben. Das ist im Prinzip ein bisschen ein Dilemma. Die verschiedenen Argumente wurden bereits vorgebracht.
"Insolvenzrisiko" ist für uns keine scharfe begriffliche Festlegung. Was aber gemeint ist - und ich glaube, hier treffen sich nationalrätliche und ständerätliche Kommission -: Beide möchten hier wirklich nur Härtefälle bemessen und nicht irgendwelche Unternehmen bewerten. Deshalb hat die Kommission des Nationalrates dann gesagt: Ja, es hat keinen Wert, sich nur auf den Umsatz abzustützen; es sollen nur jene Unternehmen als Härtefälle berücksichtigt werden können, die eben sonst allenfalls in die Insolvenz geraten. Das war die Situation.
Wenn Sie die Version des Nationalrates übernehmen würden, dann würden wir ohnehin mit der Verordnungsänderung zum Beispiel die Bestimmung übernehmen, die Sie im Ständerat beschlossen haben. Unseres Erachtens ist die gesamte Vermögens- und Kapitalsituation zu berücksichtigen. Es ist ja sowieso so: Die Kantone werden den Ausschlag geben bei der Frage, was für sie ein Härtefall ist. Wir würden sicher in der Verordnung eine Lösung suchen, die für alle Kantone ungefähr dasselbe Muster ergibt, nicht dass man dann generelle Einzelfalllösungen hat und jeder nach Belieben vorgehen kann. [PAGE 953]
Aber im Prinzip ist das Dilemma: Je schärfere Vorgaben Sie machen, desto weniger werden wir in der Verordnung dann regeln müssen. Je mehr Vorgaben Sie machen, desto weniger Handlungsspielraum haben dann auch die Kantone.