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Rytz Regula · Nationalrat · 2020-09-21

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2020-09-21

Wortprotokoll

Wir diskutieren hier über das Gesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich. Alle Parteien haben sich vor den Wahlen und auch sonst immer für die Digitalisierung und die Vereinfachung von Prozessen eingesetzt - das ist auch richtig so. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben wir jetzt mehrfach gesehen und auch [PAGE 1704] kritisiert, dass gewisse Verfahren heute noch nicht genügend digitalisiert sind, beispielsweise im Bereich der Gesundheitsversorgung und bezüglich der Meldepflicht von Daten im Gesundheitsbereich. Dort hat es immer geheissen, dass das Verfahren seien, die von unten wachsen müssten, wobei die Behörden oben keine Möglichkeit hätten, hier etwas vorzuschreiben. Insofern diskutieren wir hier über eine gesetzliche Regelung, die genau das für alle Prozesse im Steuerbereich verbindlich vorschreiben soll. Das ist eigentlich das Ziel dieser Vorlage und dieser Revision.

Es erstaunt daher sehr, dass die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben - also vor allem die Parteien, die immer von Digitalisierung reden - eine verpflichtende Kompetenzdelegation an den Bund, die elektronische Durchführung von Verfahren nach diesem Gesetz vorschreiben zu können, ablehnt. Sie wollen also diese Digitalisierungsbestrebungen für freiwillig erklären, indem langfristig die Kantone und die Unternehmen, die sich dafür interessieren, diese umsetzen sollen; die anderen sollen von dieser Pflicht befreit sein.

Das möchte die Minderheit der Kommission bei Ziffer 1 Artikel 41a in Bezug auf die elektronischen Verfahren eben gerade nicht. Wir wollen, dass der Bundesrat tatsächlich die Möglichkeit hat, zu einem bestimmten Zeitpunkt die elektronische Durchführung für sämtliche Verfahren der Bundessteuern vorschreiben zu können; dabei soll er die Modalitäten durchsetzen können.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, hier bei der Digitalisierung dieser wichtigen Prozesse nicht halbe Sache zu machen. Es kann nicht sein, dass sich einzelne Unternehmen dieser Verpflichtung entziehen können. Alle Unternehmen, die heute bei der bestehenden Konkurrenzsituation überleben wollen, werden diese elektronischen Verfahren anwenden wollen. Es gibt überhaupt keinen Grund, hier auf eine gesetzliche Bestimmung zu verzichten, die dem Bund das nötige Instrumentarium in die Hand geben würde, um hier für alle verpflichtend die gleichen Bedingungen durchzusetzen.

Ich möchte Sie deshalb bitten, auf die Vorlage einzutreten, der Fassung des Bundesrates zuzustimmen und diese Digitalisierungsbestrebungen bezüglich der elektronischen Verfahren im Steuerbereich konsequent in die Tat umzusetzen.