Lexipedia

Hurter Thomas · Nationalrat · 2020-09-22

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-22

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, einerseits meine Minderheit zu begründen und andererseits gerade auch die Fraktionsbeurteilung hier kundzutun. Nun, um was geht es? Es geht grundsätzlich um die Terrorismusbekämpfung, da sind wir alle dafür, auch wir von der SVP haben das immer wieder gefordert; und es geht hier um die Umsetzung im nationalen Recht. Wir unterstützen diese Umsetzung. Es gibt allerdings zwei grössere Differenzen.

Die grosse Differenz betrifft die Minderheit Hurter Thomas bzw. die ursprüngliche Fassung des Bundesrates. Hier möchte eine Mehrheit, dass humanitäre Organisationen nicht unter dieses Gesetz fallen, zum Beispiel das IKRK. Man will hier also eine bestimmte Organisation herausnehmen. Ich muss Ihnen sagen: Wenn wir das tun, dann schaffen wir auf der einen Seite Unsicherheit und auf der anderen Seite allenfalls eine Lücke, und genau das wollen wir nicht. Es gibt nämlich einige Gründe, warum das nicht gut ist.

Ein Grund ist, dass es nicht notwendig ist. Das hat der Bundesrat selber mehrmals in der Kommission gesagt. Der Bundesrat hat sich in der Strategie 2015 ebenfalls dazu geäussert und gesagt, es sei nicht notwendig. Im Gegenteil, wenn Sie das hier so erwähnen, dann schaffen Sie eben Unsicherheit.

Ein Grund ist auch, dass die einzelfallweise gerichtliche Beurteilung nicht mehr möglich ist, und das ist die ganz grosse Gefahr. Ich denke, dass wir diese Lücke nicht auftun dürfen. Ich mache Ihnen zudem ein Beispiel: Sie können sich alle an 9/11 erinnern. Da haben sich einige Leute die Mühe genommen, über Monate eine Pilotenausbildung zu machen, mehrere hunderttausend Franken zu investieren, um schlussendlich so etwas zu tun. Da ist es doch ein Einfaches, wenn man Terrorist ist, in irgendeiner Organisation in irgendeiner Form Mitglied zu sein und dann entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Also bitte: Seien Sie etwas objektiv, auch Herr Flach, wenn Sie sich hier aufregen. Ich bin aber froh, dass Sie zuhören. Sie waren ja für diese Ausnahme. Sie wollen auch Sicherheit in der Schweiz, und deshalb bitte ich Sie, hier wirklich bei der Minderheit Hurter Thomas zu bleiben. Das ist auch die Vorlage des Bundesrates.

Die zweite Differenz besteht beim Rechtshilfegesetz. Hier haben wir zwei Bedingungen bezüglich vorzeitiger Übermittlung von Informationen der kantonalen und eidgenössischen Behörden. Gemäss Bundesrat gibt es eigentlich zwei Bedingungen: wenn die ausländische Ermittlung übermässig und [PAGE 1728] unverhältnismässig erschwert wird oder wenn eine unmittelbare Gefahr oder Straftat bevorsteht. Jetzt hat der Ständerat dieses "oder" in ein "und" verwandelt und das Ganze auf eine "Gefahr für Leib und Leben" bezogen.

Ich muss Ihnen sagen, so etwas dürfen wir nicht annehmen, denn wenn Sie an Leib und Leben bedroht sind, dann ist es zu spät, dann nützt diese vorzeitige Übermittlung nichts. Deshalb ist die Ständeratsversion völlig falsch. Das ist das eine. Zudem erschwert diese kumulative Aufführung das Ganze sogar. Ich bitte Sie, hier bei der Minderheit zu bleiben. Das ist die Minderheit Addor. Sie entspricht übrigens auch wieder der Version des Bundesrates.

Zuletzt zu Absatz 4: Hier geht es darum, dass man die Zustimmung zu den Bedingungen vorgängig noch schriftlich verlangt. Ich muss Ihnen sagen, da sind Sie nun wirklich von vorgestern, wenn Sie so etwas wollen. Wenn wir schnell und verdeckt reagieren wollen, dann können wir nicht noch gross Schriftlichkeit machen, und ich bin überzeugt, dass sich die verantwortlichen Behörden in diesem Punkt sicher sehr gut vergewissern, bevor sie irgendwelche Informationen weitergeben.

Zusammengefasst: Bleiben Sie überall bei der Minderheit, dann sind Sie auch bei der Version des Bundesrates. Dann schaffen Sie keine zusätzlichen Lücken und keine neuen Unsicherheiten.