preparatory:AB 269543
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-22
Wortprotokoll
Bei dieser zweiten Differenz geht es um die Weiterbildungsorganisationen. Hier will der Nationalrat eine Aufstockung um 6 Millionen Franken. Er hat diesen Beschluss mit 128 zu 66 Stimmen ohne Enthaltungen gefasst.
Ein solcher Antrag wurde in unserer WBK-S zuvor nicht gestellt. Wir hatten zwei Anträge, die Erhöhungen um 9,3 bzw. 10 Millionen Franken gefordert haben, die aber in der Beratung in der Junisession beide abgelehnt worden sind.
Nun zum Inhalt: Es geht im Bundesbeschluss 2, anders als bei der ersten Differenz im Bundesbeschluss 1, nicht um Kursprogramme oder konkrete Angebote für Kursteilnehmende, sondern um organisatorische Grundstrukturen, also um Informationen über Weiterbildungen, Koordinationsaufgaben und Qualitätssicherung. Weil dies alles wichtig ist, subventioniert der Bund diese Aufgaben. Anders als bei der Differenz im Bundesbeschluss 1 kommen die Mittel hier aber nicht direkt den Kursteilnehmenden zugute; hier sind es Transferzahlungen. Man kann eine Struktur auch nicht unendlich auf- und ausbauen, denn das wäre ineffizient. Der Bundesrat und die Verwaltung sind klar der Ansicht, dass[NB]die[NB]Mittel[NB]für[NB]die[NB]Organisation[NB]in diesem Bereich genügen.
Es gibt hier auch keine Kreditreste, weil es letztlich Transferzahlungen sind, und es gibt keinen Mittelrückfluss. Wenn der Bund sich gegenüber den Organisationen verpflichtet hat, dann fliessen die Mittel.
Ihre WBK-S will trotz dieser Bedenken vonseiten des Bundesrates und der Verwaltung auf Nummer sicher gehen, hier ein klares Zeichen für die Weiterbildung setzen und den Kredit um die beantragten 6 Millionen auf 59,5 Millionen Franken aufstocken. Der Entscheid fiel mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung relativ deutlich aus.
In diesem Sinne bitte ich Sie, sich der Mehrheit anzuschliessen. Ein Minderheitsantrag liegt hier nicht vor.