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Germann Hannes · Ständerat · 2020-09-22

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-22

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat sich hier zunächst mit 181 zu 10 Stimmen sehr deutlich gegen die ständerätliche Version ausgesprochen - wir haben ja auch eine Aufstockung vorgenommen - und hat dann seiner Fassung mit 116 zu 79 Stimmen gegenüber der bundesrätlichen Version den Vorzug gegeben. Bei uns in der WBK-S gab es keine Abstimmung. Der Antrag zur Erhöhung um 12 Millionen Franken für die Stiftung Forschung 3R stand damals noch nicht zur Disposition. Demnach erfolgte die Debatte zu dieser Thematik jetzt in der WBK-S.

Hier gilt es einleitend noch Folgendes anzumerken: Die 28 Millionen Franken für die Technologiezentren, die 7 Millionen für das Swiss TPH und die 4 Millionen für das Gosteli-Archiv wurden allesamt auch vom Nationalrat angenommen. Hier gibt es also keine Differenz mehr.

Die Differenz betrifft einzig die Thematik der Stiftung Forschung 3R, die in der WBK-S auch einiges zu diskutieren gab. Einigkeit herrschte in der Einschätzung darüber, dass es sich hier um einen zentralen Forschungsbereich handelt, zumal damit die Anzahl der Tierversuche reduziert werden könnte. Umstrittener war aber die Frage, ob mit dieser Aufstockung der Mittel um 12 Millionen Franken zugunsten der Stiftung Forschung 3R dieses Ziel erreicht werden könnte, denn gleichzeitig sind ja auch sehr hohe Beträge beim Schweizerischen Nationalfonds eingestellt. Wie uns ausgeführt wurde, sind dort 20 Millionen Franken eingestellt, die wir für den Nationalfonds für die nächste Periode gesprochen haben. Das heisst, aus der Sicht des Bundesrates sind keine Aufstockungen der Mittel für Institutionen gemäss Artikel 15 vorgesehen.

Wir erinnern uns: Das Parlament entscheidet ja über den Gesamtrahmen, und dem Departementsvorsteher werden dann die verschiedenen Evaluationen der Gesuche vorgelegt, und er entscheidet dieses Jahr dann über die Verteilung der Mittel in den einzelnen Bereichen. So gesehen braucht es eben aus Sicht des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit keine Aufstockung für dieses Zentrum, denn es unterliegt der ganz normalen Evaluation, die noch läuft. Das nationale Forschungsprogramm ist vorbehältlich des Entscheides des Bundesrates in Auftrag gegeben.

Das hat dann auch zu verschiedenen Nachfragen von unserer Seite geführt. Die Frau Staatssekretärin hat ausgeführt, dass beim Nationalfonds die Mittel für nationale Forschungsprogramme eingestellt seien und eben der Bundesrat darüber entscheide. [PAGE 959]

Der Prüfantrag ist dem Nationalfonds erteilt worden. Sobald seine Ergebnisse, hoffentlich positiver Art, vorliegen, wird der Bundesrat Ende Jahr entscheiden, ob er das nationale Forschungsprogramm 3R lancieren möchte.

Aber so viel kann ich Ihnen bereits sagen: Die Mittel dafür sind eingestellt, sie sollten eigentlich genügen. Wenn sich die Diskussion ausweiten sollte, mache ich gerne noch einige detaillierte Angaben zur Bedeutung dieser sogenannten 3R- bzw. 3RCC-Forschung. Zunächst möchte ich aber die Minderheit anhören.