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preparatory:AB 269615

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-22

Wortprotokoll

Die Teilrevision des Erbrechts wurde angestossen, weil man das Erbrecht an die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen anpassen wollte. In den letzten Jahrzehnten ist die Lebenserwartung gestiegen, und Beziehungen und Lebensformen sind vielfältiger geworden. Es scheint deshalb angebracht, diesen Veränderungen durch eine Teilrevision Rechnung zu tragen.

Dabei geht es darum, dass man dem Erblasser oder der Erblasserin bei der Bestimmung, was mit dem Erbe geschehen soll, mehr Freiheiten gewähren will. Das heisst konkret, dass die Pflichtteile reduziert werden sollen. Die Vorlage sieht vor, dass die Pflichtteile der Eltern abgeschafft werden und die Pflichtteile der Kinder von aktuell drei Vierteln des Erbanspruchs auf die Hälfte reduziert werden. Der Pflichtteil für die Ehepartnerinnen und Ehepartner bleibt hingegen unverändert bei der Hälfte.

Zudem sieht die Vorlage nach dem Willen des Bundesrates auch eine Verbesserung der Stellung der faktischen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner vor: Sie sollen einen Unterstützungsanspruch erhalten, wenn das Paar vor dem Tod mindestens fünf Jahre zusammengelebt hat und wenn die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner ohne diese Unterstützung sozialhilfeabhängig würde; dies beispielsweise, weil die Lebenspartnerin - es ist de facto davon auszugehen, dass das mehrheitlich Frauen betreffen wird - wegen der Betreuung von Kindern oder Angehörigen nicht erwerbstätig war.

Die Mehrheit der Kommission lehnt dies allerdings ab. Die SP-Fraktion wird hier den Minderheitsantrag Arslan unterstützen und hat zudem einen eigenen Antrag eingereicht, wonach der Erblasser auch die Möglichkeit haben soll, die Pflichtteile zu reduzieren, um eine höhere Zuwendung an den Lebenspartner oder an die Lebenspartnerin vorzusehen. Die Besserstellung von Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern scheint uns ein Gebot der Zeit.

Insgesamt vermag die Vorlage den anspruchsvollen Spagat zwischen der Berücksichtigung des Willens des Erblassers oder der Erblasserin und der Fürsorgepflicht gegenüber hinterbliebenen Angehörigen gut zu meistern.

Aus diesem Grund unterstützt die SP-Fraktion die Vorlage und bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten.

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