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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-09-22

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-09-22

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist bereit, diese Motion anzunehmen. Das Anliegen der Motion, es wurde ausgeführt, ist schon in verschiedenen europäischen Staaten umgesetzt, und zwar ohne dass damit grössere Probleme verbunden wären. Es geht um die Schaffung einer gesetzlichen Vermutung. Wenn ein Produkt bereits kurze Zeit nach dem Kauf defekt ist, würde neu vermutet, dass das Produkt schon beim Kauf mangelhaft war. Die Käuferinnen und Käufer können damit ihre Sachgewährleistungsansprüche, wie etwa eine Preisminderung, einfacher geltend machen.

In der Schweiz ist die Rechtslage heute anders. Zwar bestehen die Sachgewährleistungsansprüche auch bei uns schon, aber sie können in der Praxis heute nicht durchgesetzt werden. Wenn Sie einen Sachmangel geltend machen, dann müssen Sie beweisen, dass Sie den Mangel nicht selbst verursacht haben, etwa durch unsachgemässen Gebrauch. [PAGE 1760] Dieser Beweis ist z. B. bei Elektronikprodukten fast unmöglich. Es ist in der Praxis denn auch verbreitet, dass Verkäufer ein Selbstverschulden ihrer Kundschaft behaupten und Gewährleistungsansprüche deshalb ablehnen.

Der Bundesrat ist - ich habe es gesagt - bereit, die Motion anzunehmen, da es sich um einen kleinen gesetzgeberischen Eingriff handelt. Es geht letztlich um die Durchsetzung bestehender Rechte: Es soll auch in der Schweiz nicht möglich sein, die Durchsetzung berechtigter Gewährleistungsansprüche zu verhindern.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat die Annahme der Motion.