Marti Min Li · Nationalrat · 2020-09-22
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-22
Wortprotokoll
Ich nehme hier noch im Namen der Kommissionsmehrheit Stellung zur Diskussion zu den beiden Minderheitsanträgen.
Die Minderheit Bregy will bei Artikel 1 Absatz 3bis Buchstabe b den Anwendungsbereich auf Verbrechen gegen Leib und Leben beschränken. Die Minderheit befürchtet eine übergebührliche Ausweitung der Rechtshilfe auf das gesamte Strafrecht. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass diese Einschränkung nicht sinnvoll ist, da es sich um die Frage der Rechtshilfe handelt und nicht um die Frage der Strafbarkeit einer Person. Zudem geht es bei Buchstabe b nicht um Rechtshilfe bei Bagatelldelikten, das hat die Frau Bundesrätin vorhin schon ausführlich ausgeführt. Es geht um die umfassende Zusammenarbeit mit einem Tribunal, das Straftaten untersucht, die mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Verbrechen gegen Leib und Leben in Zusammenhang stehen, mit einem Tribunal also, das Verbrechen gegen die Menschlichkeit und dazugehörende Delikte untersucht. Die Kommission hat deshalb den Antrag Bregy mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Die Minderheit Nidegger will Absatz 3ter streichen. Absatz 3ter übernimmt eine Bestimmung aus dem Bundesgesetz über die Rechtshilfe an das Jugoslawien- und Ruanda-Tribunal; das ist also nichts Neues. Dieses Gesetz soll durch diese Änderungen im Rechtshilfegesetz aufgehoben werden. Das Ziel der Bestimmung ist es, die Zusammenarbeit auch mit Strafinstitutionen zu ermöglichen, die ausserhalb des UNO-Rahmens entstehen; die Frau Bundesrätin hat die Beispiele genannt. Die Bestimmung ist restriktiv gefasst, da drei Bedingungen kumulativ erfüllt werden müssen: 1. Die Errichtung der internationalen Strafinstitution muss zunächst auf einer Rechtsgrundlage beruhen, welche die Kompetenzen der Institution eindeutig festlegt. 2. Das Verfahren muss die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze garantieren. 3. Die Zusammenarbeit muss der Wahrung der Interessen der Schweiz dienen. Die Kommission lehnt daher diesen Antrag mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Ich bitte Sie, bei beiden Minderheitsanträgen der Mehrheit der Kommission zu folgen und diese Anträge abzulehnen.