Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2020-09-22
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-22
Wortprotokoll
Ich bekämpfe diese Motion. Kauft man heute in der Schweiz ein Produkt und ist dieses fehlerhaft, so kann der Käufer während zwei Jahren Gewährleistungsansprüche stellen. Das Gesetz sieht die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder die Rückerstattung des Mindestwertes bereits heute vor. Gemäss dem Grundsatz, dass derjenige, der eine Forderung hat, dies zu beweisen hat, muss der Kläger beweisen, dass nicht vertragskonform geliefert wurde. Dazu besteht in der Schweiz eine bewährte Rechtspraxis. Mit der Motion wird zudem ein bewährter Grundsatz des Rechts geritzt, wonach man das Nichtvorhandensein von etwas schlichtweg nicht beweisen kann.
Selbstverständlich ist es dem Anbieter unbenommen, über diese gesetzlichen Bestimmungen hinaus Garantien vorzusehen. So differenzieren sich verschiedene Anbieter schon heute mit besonders kundenfreundlichen Dienstleistungen. Es liegt aber eben auch an den Konsumenten, sich bei der Wahl eines Produktes vorgängig damit auseinanderzusetzen. Es ist unverständlich, dass der Bundesrat vom bewährten System absehen will.
Den Titel "Kreislaufwirtschaft" erachte ich zudem als irreführend. Faktisch läuft die Motion nämlich darauf hinaus, dass jedes Produkt während sechs Monaten zurückgegeben werden kann, weil es dem Käufer oder der Käuferin nicht passt. Wenn ein Anbieter Waren zu Schleuderpreisen auf den Markt wirft, wird für ihn auch ein Gratisersatz des Produkts kaum ein Problem sein. Das beanstandete Produkt wird zurückgenommen und entsorgt. Glauben Sie tatsächlich, dass ein bekannter Detaillist, der aktuell einen Akku-Laubbläser für mickrige 55 Franken verscherbelt, bei einer Beweislastumkehr ein hochwertigeres, ökologischeres Produkt ins Sortiment nimmt? Wenn sich ein Detailhändler einen Schiffscontainer voll Billiggeräte anliefern lässt, geht er so oder so davon aus, dass ein Teil davon nur Schrott ist.
Konsumenten wissen, dass Produkte, gerade weil sie billig sind, mangelhafte Qualität aufweisen können. Der Kaufentscheid und damit auch ein Teil der Verantwortung liegt beim Konsumenten bzw. der Konsumentin.
Es ist nicht Aufgabe des Staates, Konsumentinnen und Konsumenten vor sich selber zu schützen. Was Sie, Frau Masshardt, zusammen mit dem Bundesrat dem Konsumenten unterstellen, ist Unselbstständigkeit. Kunden müssen ihren Kaufentscheid nicht mehr hinterfragen. Unabhängig davon, welches Produkt sie kaufen, sie können es jederzeit innerhalb von sechs Monaten wieder zurückgeben, ohne sich Gedanken dazu machen zu müssen, woher es stammt. Wo genau diese Restposten landen, interessiert niemanden. Bislang vorbildlich agierende Unternehmen werden bestraft, sodass sie nicht mehr differenzieren können.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen und genau dadurch die Kreislaufwirtschaft zu stärken, da das eigenverantwortliche Kaufverhalten von uns allen das Angebot bestimmt.