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Herzog Verena · Nationalrat · 2020-09-23

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-23

Wortprotokoll

Nun sind die Befürworter dieser fahrlässigen Pilotversuche mit Cannabis zu Genusszwecken bereits im Schlussspurt. Die Vorbereitungen zur Reglementierung und ersehnten baldigen Legalisierung von Hanf für Genusszwecke sind erfolgt. Bald kann mit legalen, verantwortungslosen Menschenversuchen in Schweizer Städten gestartet werden. Verantwortungslos ist es, da eine Mehrheit dieses Rates keinem der Minderheitsanträge, weder zum Schutze der Bevölkerung noch zum Schutze der Hanf konsumierenden Probanden, deren Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit durch den regelmässigen und übermässigen Konsum massiv eingeschränkt wird, zugestimmt hat. Es wurde weder der Senkung des THC-Werts von 20 auf 10 Prozent - zur Erinnerung: Früher lag der THC-Wert bei 1 bis 3 Prozent - noch der dringend nötigen Abgabe des Führerausweises aufgrund mangelnder Konzentration zum Schutze auch der anderen Verkehrsteilnehmer, noch der zwingenden Information des Arbeitgebers zum Schutz auch der anderen Arbeitnehmer zugestimmt. Es kann tödliche Folgen haben, wenn zum Beispiel in einer Schreinerei die Maschinen im Kifferdunst fahrlässig bedient werden. Damit habe ich mir erlaubt, nur die nötigsten Anträge, auf deren Annahme Sie grosszügig verzichten wollen, nochmals in Erinnerung zu rufen.

Ich verzichte, nochmals auf die Schädlichkeit des Cannabis für die Lunge, die Hirnfunktion, das Immun- und Hormonsystem sowie vor allem auch in Bezug auf mögliche psychische Langzeitfolgen wie Schizophrenie und Psychosen einzugehen, die den jungen arbeitsfähigen Leuten das Leben vermiesen, viele Familien vor Probleme stellen und unsere Sozialwerke und unser Gesundheitswesen immens belasten. Denn an seiner Sitzung vom 9. September hat nun auch der Ständerat den Nichteintretensantrag bezüglich der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes trotz stichhaltigen Argumenten der Bürgerlichen abgelehnt. Immerhin steht Ständerat Zanetti dazu, dass er nach eigenen Angaben selbst zu den 30 Prozent Kiffenden gehört, dass - ich zitiere aus dem Amtlichen Bulletin - "'der Wille des Gesetzgebers darin besteht, diese befristete Experimentierphase zu ermöglichen, sodass man faktenbasiert zu gegebener Zeit eine Liberalisierungs- oder Legalisierungsdebatte führen kann, dies dann ohne Zeitdruck' [...], weil Kiffen und Zeitdruck eben nicht zusammenpassen" (AB 2020 S 721). Weiter sagte er, dass dies im März 2018 die eigentliche Idee des Ständerates gewesen und widerspruchslos so durchgegangen sei. Diese Arbeitsmoral gewisser Ständeräte ist bedenklich.

Ständerätin Maya Graf, eine zwar pflichtbewusste Ständerätin, äusserte dazu die Meinung, es wäre ja nur eine kleine Änderung im Betäubungsmittelgesetz, die dazu diene, die wissenschaftliche Auswertung der Situation umfassend zu verstehen.

Ja, das stimmt, die Gesetzesänderung ist tatsächlich klein, aber die Folgen sind gross, nicht nur die gesundheitlichen. Jegliche glaubwürdige Prävention wird verunmöglicht. Dafür stehen die Befürworter dieser Pilotversuche - also auch Sie! - künftig in der Verantwortung.

Wissenschaftlich fundierte Studien, welche die negativen Auswirkungen von Cannabis auf Körper und Psyche belegen, existieren längst. Doch wie kann man die geplanten Städte-Pilotversuche als wissenschaftlich erklären, wenn nicht einmal eine Kontrollgruppe existiert?

Nun zu meinem Minderheitsantrag - tatsächlich eine Kleinigkeit, der ich Sie zuzustimmen bitte. Bei Absatz 1 Buchstabe d von Artikel 8a, "Pilotversuche", bitte ich Sie, bei der Fassung des Nationalrates zu bleiben, die fordert, dass "ausschliesslich" und nicht nur "wenn möglich", wie es die Version des Ständerates will, Cannabisprodukte verwendet werden, die Schweizer Herkunft sind und den Regeln der Schweizer Biolandwirtschaft entsprechen. Wenn Sie diese staatlich finanzierten Cannabisprogramme wollen, so sollen doch wenigstens unsere Schweizer Bauern davon profitieren. Ob bio oder nicht, das ist, wie Ständerat Hegglin es bezeichnet hat, wohl eher ein Feigenblatt als eine gesundheitlich tragende Massnahme, da auch Biohanf Körper und Psyche schädigt und eine Einstiegsdroge ist.

Zu denken gibt viel eher, dass befürchtet wird, es werde nicht genügend Schweizer Hanf für diese Menschenversuche vorhanden sein. Ich bin gespannt auf das staatlich finanzierte Marketing, das - statt unsere jungen Menschen mit wirksamen Grosskampagnen vor diesem Übel zu bewahren oder mit wirksamen Therapien Süchtige davon zu befreien - junge Menschen für diese Pilotversuche motivieren und damit die Sucht unterstützen will.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu meinem Minderheitsantrag.