Sauter Regine · Nationalrat · 2020-09-23
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-23
Wortprotokoll
Ich übernehme die Minderheit Pezzatti, da der Kollege aus unserem Rat ausgeschieden ist. Im Namen dieser Minderheit beantrage ich Ihnen, auf diese Gesetzesänderung nicht einzutreten. Sie ist grundsätzlich unnötig und steht quer in der Landschaft, dies aus folgenden Gründen:
Erstens stellt eine Adoption einen eigenverantwortlichen, gut überlegten und länger geplanten Entscheid dar. Es gibt keinen Grund, weshalb eine Sozialversicherung hier unterstützend wirken sollte. Wer ein Kind adoptiert, sollte auch dazu bereit sein, die notwendige Zeit für den Aufbau der Beziehung zum Kind und für dessen Betreuung zu investieren und sich dementsprechend zu organisieren.
Zweitens greift die Analogie zum Ersatz des Erwerbsausfalls bei Mutterschaft nicht. Einer Mutter ist es nach der Geburt gesetzlich untersagt zu arbeiten. Es besteht richtigerweise ein Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind für eine gewisse Dauer. Entsprechend ist es auch richtig, dass für diese Zeit des Erwerbsausfalls eine Versicherung besteht, die die Mutter entschädigt. Einen solchen Bezugspunkt gibt es indessen bei einer Adoption nicht, und es gibt entsprechend auch keinen Erwerbsausfall, der entschädigt werden müsste.
Drittens reiht sich dieses Anliegen in eine Reihe von Ausbauvorhaben im Rahmen der Erwerbsersatzordnung respektive der Sozialversicherungen überhaupt ein. Ein solcher Ausbau ist aus Sicht der Minderheit grundsätzlich abzulehnen.
Es sind nicht primär die Kosten für den Adoptionsurlaub an sich, die Sorgen bereiten; Sie haben es gehört, dass sich diese auf "lediglich" jährlich rund 110[NB]000 Franken belaufen. Dieses Parlament hat aber im letzten Herbst einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub beschlossen, der in der EO jährliche Kosten von rund 230 Millionen Franken zur Folge haben und eine Erhöhung des EO-Beitragssatzes von heute 0,45 auf 0,5 Prozent erfordern wird. Zugestimmt hat dieser Rat zudem einer Änderung des Erwerbsersatzgesetzes, die eine länger dauernde Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen vorsieht und deren Kosten für das Jahr 2022 auf rund 6 Millionen Franken geschätzt werden. Ebenfalls von diesem Rat beschlossen wurde die bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung, die insbesondere einen über die EO finanzierten Betreuungsurlaub für die Betreuung gesundheitlich schwer beeinträchtigter Kinder vorsieht. Die Kosten eines solchen Urlaubs werden auf rund 70 Millionen Franken im Jahr 2022 geschätzt.
Es gilt, sich einfach immer wieder in Erinnerung zu rufen, dass die EO durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finanziert wird. Das Geld, das hier so grosszügig gesprochen wird, muss also zuerst einmal verdient sein.
Je umfangreichere Leistungen finanziert werden müssen, umso mehr werden die Abzüge ansteigen. Dies belastet die Wirtschaft ganz konkret. Schon in Schönwetterzeiten ist eine Erhöhung der Abgaben nicht opportun, erst recht nicht aber in einer Zeit, in der viele Unternehmen vor existenziellen Fragen stehen. Es ist heute nicht die Zeit für Wunschbedarf. Es ist vielmehr der Zeitpunkt, sich die Frage zu stellen, ob es richtig sei, Kosten auf die Allgemeinheit abzuschieben, die man selber zu tragen bereit sein müsste.