preparatory:AB 270050
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-23
Wortprotokoll
Mit dem vorliegenden Entwurf will die Kommission die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebungen des BAG bei den Versicherern präzisieren. Mit genau gefassten Bestimmungen will die Vorlage die Rechtssicherheit verbessern. Zudem will sie dafür sorgen, dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit wie auch das Prinzip der Zumutbarkeit einer Datenlieferung eingehalten werden. Daten sind wichtig für die Behandlung von Krankheiten, für den Verlauf von Krankheiten, aber auch für die Analyse von Kosten. Gerade in der aktuellen Pandemie haben wir festgestellt, dass ohne ausführliche Datengrundlagen vieles schwierig wird.
Die sozialdemokratische Fraktion steht hinter diesem Anliegen. Ich möchte jedoch gerne auf den Datenschutz hinweisen. Das BAG und der Edöb müssen alles daransetzen, dass der Datenschutz gewährleistet ist und das Risiko einer Reidentifikation von Versicherten absolut minimiert wird, im besten Fall ausgeschlossen werden kann. Es ist aus diesem Grund ganz wichtig, dass die Daten aggregiert erhoben und bearbeitet werden. Je stärker die Daten der einzelnen Versicherten zusammengefasst werden können, desto geringer ist das Risiko einer Reidentifikation von einzelnen Versicherten. Allerdings braucht es unter gewissen Voraussetzungen auch individuelle Daten, wie es der Entwurf vorsieht. Das Prinzip ist klar und muss heissen: Es werden nur so viele Daten wie absolut notwendig und so wenige wie möglich aggregiert.
Die Anträge der Minderheit Brand lehnen wir alle ab. Diese gehen uns zu weit - es ist gut erkennbar, dass die betreffenden Änderungen von den Versicherern gewünscht werden und nicht das Wohl der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen. Die Kommission hat insgesamt bei dieser Vorlage einen adäquaten Antrag gestellt, welchen wir mehrheitlich unterstützen, mit einer kleinen Anpassung durch die Minderheit Heim, welche wir Sie zu unterstützen bitten.
Es ist wichtig, mehr Daten zur Verfügung zu haben - wegen der Kostensteigerung und auch im Hinblick auf die Umsetzung der beschlossenen Strategie für Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie zur Evaluation des Risikoausgleichs. Wenn diese Daten nicht anders zu beschaffen sind, sind eben auch Individualdaten zu erheben. Gerade[NB]im[NB]Zusammenhang mit der personalisierten Medizin ist es wichtig, dass die Möglichkeit besteht, diese Daten auch zu erheben.
Eine weitere Möglichkeit liegt im Bereich von Fragestellungen wie: Wie wirken sich die Entscheide für eine Senkung der Medikamentenpreise aus? Wohin verlagern sich die Kosten? Gelangen dann teurere Medikamente zum Einsatz? Oder werden mehr Generika abgegeben? Ferner sind es Fragestellungen wie: Welches sind die Auswirkungen der zunehmenden Knappheit von Medikamenten auf die Kostenentwicklung? Was bedeutet es, wenn gewisse Onkologika nicht vorhanden sind? Auf welche Medikamente weicht man aus? Wie treibt das die Kosten in die Höhe?
Wir brauchen Daten, um kostendämpfende Massnahmen zu entwickeln, die im Interesse der Prämienzahlenden, der Versicherten, der Krankenkassen und der Politik sind. Gesundheitsdaten sind extrem sensible Daten. Der Bund muss sich vergewissern, dass die Krankenkassen einen verantwortungsbewussten Umgang damit pflegen und dass er seine Aufsichtsverantwortung gegenüber den Krankenkassen im Bereich der Schutzmassnahmen, z. B. gegen Cyberangriffe, wahrnimmt.
Die sozialdemokratische Fraktion ist für Eintreten auf dieses Geschäft, lehnt wie bereits gesagt die Anträge der Minderheit Brand ab und unterstützt die Minderheit Heim, übernommen von Barbara Gysi.