Lexipedia

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2020-09-24

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-09-24

Wortprotokoll

Die Vorlage der parlamentarischen Initiative Müller Philipp 16.403 will eine Anpassung des Schutzstatus vornehmen. Sie möchte die Wartefrist für den Familiennachzug für diesen Status auf drei Jahre ausdehnen. Damit soll der Familiennachzug des S-Status dem des Status der vorläufigen Aufnahme angeglichen werden. Die Kommission hat diese Vorlage am 13. August beraten und beantragt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Der S-Status wurde im Kontext des Jugoslawienkrieges eingeführt. Damit sollte auf einen grossen Zustrom von Flüchtlingen reagiert werden können, wenn die Bewältigung von Asylgesuchen das System zu überfordern drohte. Diese Situation ist seit der Einführung des Schutzstatus 1998 nie eingetroffen. Die Schweiz konnte die Gesuchszahlen bisher immer in ihren Regelstrukturen bewältigen. Der Status wurde also noch nie angewendet. Die Vorlage würde damit einen Status verändern, der bisher nur in der Theorie existierte.

Die Kommission hat zwar zur Kenntnis genommen, dass der Initiant mit der Vorlage mögliche Hürden für die Anwendung ausräumen wollte, erachtet aber diesen Weg als nicht zielführend; dies unter anderem, weil sie davon ausgeht, dass dieser Status wegen weiterer Schwierigkeiten und Nachteile auch in Zukunft nicht zur Anwendung kommen würde. So ist der Schutzstatus etwa für Personen vorgesehen, die für eine kurze Dauer einer Gefährdung durch einen bewaffneten Konflikt ausgesetzt wären. Er soll damit für Personen zur Anwendung kommen, die möglichst rasch wieder in ihr Heimatland zurückkehren. In der Realität ist es aber kaum möglich, die Dauer eines Konfliktes vorauszusehen. Das ist jeder kriegerischen Auseinandersetzung inhärent. Aktuelle Konflikte wie die Syrien-Krise oder auch die Situation in Afghanistan führen uns das deutlich vor Augen.

Es ist auch die Konzipierung des Schutzstatus, die eine Angleichung der Wartefrist als wenig sinnvoll erachten lässt. Aufgrund der Konzipierung für eine kurze Dauer würden in einem fiktiven Fall der Anwendung die Personen mit Schutzstatus auch keine Hilfe bei der Integration erhalten, wie das etwa bei jenen mit der vorläufigen Aufnahme der Fall wäre. Damit würde der Familiennachzug für den Schutzstatus nur auf dem Papier mit der vorläufigen Aufnahme gleichgesetzt. In der Anwendung käme es zu einer Schlechterstellung, denn Integrationsanforderungen des Familiennachzuges wie Wohnung und Sozialhilfeunabhängigkeit müssten gleich wie bei der vorläufigen Aufnahme erreicht werden.

Die Möglichkeiten für eine Integration würden also erschwert. Einerseits unterstehen Schutzbedürftige einem restriktiveren Bewilligungsverfahren, und andererseits beginnen auch die Massnahmen für die Integrationsunterstützung bei den Schutzbedürftigen später als bei den vorläufig Aufgenommenen. Die Vorlage gibt damit vor, eine Gleichstellung beim Familiennachzug anzustreben, führt aber in der Realität zu einer Verschlechterung.

Die Kommission hat zudem auch festgestellt, dass die Vorlage in der Vernehmlassung bei den Kantonen höchst umstritten war respektive dass die Revision von einer Mehrheit der Kantone kritisch beurteilt wurde; dies unter anderem aus den eben genannten Gründen.

Zusammenfassend kam die Kommission also zur Überzeugung, dass es nicht sinnvoll ist, an einem theoretischen Status eine Korrektur vorzunehmen, die faktisch keinen Mehrwert bringt, sondern vielmehr in Bezug auf die Integration von Schutzsuchenden neue Probleme schaffen würde. Ihrer Staatspolitischen Kommission war es explizit ein Anliegen, auf die Notwendigkeit der Revision des Status der vorläufigen Aufnahme hinzuweisen, denn dieser Status findet sehr wohl häufig Anwendung und weist einen erheblichen Anpassungsbedarf auf. Die SPK hat 2017, basierend auf dem Bericht zum Postulat 14.3008, "Überprüfung des Status der vorläufigen Aufnahme und der Schutzbedürftigkeit", die Motion 17.3270 ausgearbeitet. Diese wurde vom Nationalrat angenommen und vom Bundesrat befürwortet. Das Anliegen fand auch eine breite Unterstützung bei Kantonen, Gemeinden und Praktikern. Der Ständerat lehnte sie aber 2018 ab. Die SPK-N lädt deshalb ihre Schwesterkommission ein, dieses Anliegen anlässlich der neuen Legislatur nochmals zu prüfen.

Aus all diesen Überlegungen empfiehlt Ihnen die SPK-N mit 11 zu 13 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten.